Guten Tag,
folgendes Problem.
Erben A & B haben mehrere Mehrfamilienhäuser (MFH) geerbt.
Sie teilen sich zu 50% die Mieteinnahmen. Erbe C wurde enterbt.
Da Erbe C ja enterbt ist, kann er/sie das Erbe ja nicht ausschlagen und auch nicht annehmen.
Erbe C kann in diesem Fall nur sein Pflichtteil einklagen. Wenn ich das richtig verstanden habe.
Jetzt hat Erbe C per Anwalt sein Pflichtteil eingeklagt.
Zu meiner Frage:
Erbe C erhält Prozentual seinen Pflichtteil.
Wie wird der Wert der MFH bei Mieteinkünften berechnet?
Vielen Dank schon mal im voraus.
MfG
Stephan
Berechnung Pflichtteil auf Mieteinnahmen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Mieteinnahmen selbst gehen nicht in die Pflichtteilsberechnung ein.
Der Wert des MFH sollte durch ein Gutachten ermittelt werden.
Hallo hh,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich hätte zu dem noch gedacht (auch mal gehört), das die Mieteinnahmen mit einem Faktor mal X multipliziert werden
und somit dann ein Wert des MFH ermittelt wird.
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Zitat:Ich hätte zu dem noch gedacht (auch mal gehört), das die Mieteinnahmen mit einem Faktor mal X multipliziert werden
Ja, die Miethöhe ist ein sehr wertbestimmendes Merkmal und letztlich wird die Miethöhe dann mit einem Faktor X multipliziert.
Allerdings muss der Faktor X auch ermittelt werden. Es ist also nicht so, dass man einfach sagen kann X=20 oder was auch immer. Vielmehr gibt es für X je nach Alter, Zustand und Lage des Gebäudes eine erhebliche Bandbreite.
Der Faktor X ist daher z.B. in München anders als in Wilhelmshaven auch bei ansonsten gleichen Randbedingungen.
Vielen Dank.
Deine Antworten haben mir schon mal sehr weitergeholfen.
Wenn Du weitere Informationen haben möchtest, dann suche einfach mal nach "Ertragswertverfahren", das üblicherweise bei vermieteten MFH angewendet wird. Bei selbstgenutzten EFH wird dagegen das typischerweise "Vergleichswertverfahren" angewendet und als weiteres Verfahren zur Wertermittlung gibt es dann noch das "Sachwertverfahren".
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