Berechnung beim Nachlassverzeichnis

22. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
lokam8163
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung beim Nachlassverzeichnis

Hallo,

meine Mutter ist verstorben und mein Vater wurde durch ein Berliner Testament als Alleinerbe eingesetzt.

Ich habe meine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht und ein Nachlassverzeichnis eingefordert.

Dieses ist nun angekommen. Ich denke, dieses ist falsch.

Bei den Aktiva wurden nur 50% angesetzt (beispielsweise Haus, gehörte Mutter und Vater zusammen, Wert z.B. 200.000 €, es wurden nur 100.000 € angesetzt). Die Schulden wurden aber zu 100 % angesetzt.

Das ist doch falsch oder??? Müssten nicht 100 % des Vermögens angesetzt werden und dann 100 % Schulden? Oder beides nur zu 50%? Bei Berechnung mit 50% Vermögen und 100% Schulden ist es doch total unlogisch und ungerecht?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen. HErzlichen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von lokam8163):
Bei den Aktiva wurden nur 50% angesetzt (beispielsweise Haus, gehörte Mutter und Vater zusammen, Wert z.B. 200.000 €, es wurden nur 100.000 € angesetzt).

Das ist soweit richtig.

Zitat (von lokam8163):
Die Schulden wurden aber zu 100 % angesetzt.

Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn die Mutter alleinige Darlehensnehmerin gewesen wäre.

Zitat (von lokam8163):
Das ist doch falsch oder??? Müssten nicht 100 % des Vermögens angesetzt werden und dann 100 % Schulden? Oder beides nur zu 50%? Bei Berechnung mit 50% Vermögen und 100% Schulden ist es doch total unlogisch und ungerecht?

Es wird so angesetzt, wie es im Grundbuch bzw. in den Darlehensverträgen steht.

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