Hallo,
meine Mutter ist verstorben und mein Vater wurde durch ein Berliner Testament als Alleinerbe eingesetzt.
Ich habe meine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht und ein Nachlassverzeichnis eingefordert.
Dieses ist nun angekommen. Ich denke, dieses ist falsch.
Bei den Aktiva wurden nur 50% angesetzt (beispielsweise Haus, gehörte Mutter und Vater zusammen, Wert z.B. 200.000 €, es wurden nur 100.000 € angesetzt). Die Schulden wurden aber zu 100 % angesetzt.
Das ist doch falsch oder??? Müssten nicht 100 % des Vermögens angesetzt werden und dann 100 % Schulden? Oder beides nur zu 50%? Bei Berechnung mit 50% Vermögen und 100% Schulden ist es doch total unlogisch und ungerecht?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen. HErzlichen Dank
Berechnung beim Nachlassverzeichnis
22. April 2025
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Frage vom 22. April 2025 | 15:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung beim Nachlassverzeichnis
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. April 2025 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17379x hilfreich)
ZitatBei den Aktiva wurden nur 50% angesetzt (beispielsweise Haus, gehörte Mutter und Vater zusammen, Wert z.B. 200.000 €, es wurden nur 100.000 € angesetzt). :
Das ist soweit richtig.
ZitatDie Schulden wurden aber zu 100 % angesetzt. :
Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn die Mutter alleinige Darlehensnehmerin gewesen wäre.
ZitatDas ist doch falsch oder??? Müssten nicht 100 % des Vermögens angesetzt werden und dann 100 % Schulden? Oder beides nur zu 50%? Bei Berechnung mit 50% Vermögen und 100% Schulden ist es doch total unlogisch und ungerecht? :
Es wird so angesetzt, wie es im Grundbuch bzw. in den Darlehensverträgen steht.
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