Berechnung des Pflichtteil / Zugewinn

4. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
hema01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Pflichtteil / Zugewinn

Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:

Meine Frau wurde von Ihrem Vater als Alleinerbe eingesetzt und Ihre Mutter wurde im Testament nicht bedacht.
Nun stellt sich die Frage, wie der Erbanteil der Mutter berechnet wird.

Berechnung des Pflichtteil 1/8 des Erbe und 1/4 des Zugewinn.

Wird nach §1371 /1 BGB der Zugewinn von 1/4 von dem 1/8 des Pflichtteils berechnet oder von dem Gesamtvermögen??

Wir danken Euch jetzt schon mal für hilfreiche Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Meine Frau wurde von Ihrem Vater als Alleinerbe eingesetzt und Ihre Mutter wurde im Testament nicht bedacht.
Nun stellt sich die Frage, wie der Erbanteil der Mutter berechnet wird.#
Wenn die Tochter vom Vater als Alleinerbin eingesetzt wurde, ist die Mutter "enterbt" und hat nur einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils.

Wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind, beträgt der Pflichtteil 1/4 des Nachlasses (gesetzlicher Güterstand), den sie innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin geltend machen kann.



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Ehefrau hat einen Pflichtteilanspruch in Höhe von 1/8 zzgl. Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB ). Der Zugewinnausgleich wird nach den gleichen Vorschriften berechnet wie bei einer Scheidung.

Im Extremfall kann der Anspruch der Ehefrau höher sein als der gesetzliche Erbteil und 5/8 des Nachlasses betragen. Dieser Extemfall tritt ein, wenn das Gesamtvermögen des Ehemannes als Zugewinn gilt und die Frau keinen Zugewinn hat.

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