Hallo,
folgende Situation: Mein Vater ist verstorben, meine Mutter lebt im Pflegeheim. Nun ist deren Haus verkauft worden, der Wert des Nachlasses beträgt etwa 150.000 Euro.
Testamentarisch haben die Eltern verfügt, dass die drei Enkelkinder direkt nach Verkauf des Hauses je 10.000 (als "Schenkung", ich weiß nicht, ob diese Formulierung im Testament überhaupt eine Bedeutung hat) bekommen sollen und eines der Kinder 20.000 (nicht anzurechnen auf den Pflichtteil). Wie berechnen sich nun die Erbteile, d.h. in welcher Reihenfolge müssen die Abzüge vom gesamten Betrag gemacht werden? Zuerst die 50.000 abziehen und dann die verbleibenden 100.000 durch vier teilen (1/2 für die Mutter, je 1/4 für die Kinder)?
Berechnung von Pflichtteilen
23. Juni 2011
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Frage vom 23. Juni 2011 | 12:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung von Pflichtteilen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2011 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
quote:
Zuerst die 50.000 abziehen und dann die verbleibenden 100.000 durch vier teilen (1/2 für die Mutter, je 1/4 für die Kinder)?
Ja, so würde ich das Testament verstehen.
Allerdings würde das voraussetzen, dass das Haus dem Vater alleine gehört hat und er sonst nichts weiteres verfügt hat. Wenn das Haus beiden Elternteilen je zur Hälfte gehört hat, dann fallen nur 75.000€ in die Erbmasse.
quote:
Testamentarisch haben die Eltern verfügt,...
Und wie ist das zu verstehen? Handelt es sich um ein Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten zunächst einmal gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben? Dann wäre jetzt noch gar nichts zu verteilen.
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#2
Antwort vom 23. Juni 2011 | 13:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, es handelt sich wohl um ein Berliner Testament, allerdings ist es so formuliert, dass die 50.000 für Enkel und eines der Kinder "sofort nach Verkauf des Hauses" auszuzahlen sind.
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