Berliner Testament, 1 Kind verstorben

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz480505-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament, 1 Kind verstorben

Meine Großeltern hatten 3 Kinder und haben das Berliner Testament abgeschlossen, sodass jedes Kind 1/3 des Erbes bekommen hätten. Meine Mutter ist vor kurzen leider verstorben. Nun stellt sich mir die Frage ob ich als Enkelin für meine Mutter einspringe und ihr Drittel bekommen würde oder was es in diesem Fall für Regelungen gibt.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße :)




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50079 Beiträge, 17550x hilfreich)

Wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass der Erblasser etwas anderes gewollt hat, dann greift die Vermutungsregelung des § 2069 BGB und Du springst für Deine Mutter ein.

Dennoch wäre es hilfreich, wenn die Großeltern testamentarisch klarstellen, dass es so sein soll.

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