Berliner Testament, 1 Kind verstorben

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz480505-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament, 1 Kind verstorben

Meine Großeltern hatten 3 Kinder und haben das Berliner Testament abgeschlossen, sodass jedes Kind 1/3 des Erbes bekommen hätten. Meine Mutter ist vor kurzen leider verstorben. Nun stellt sich mir die Frage ob ich als Enkelin für meine Mutter einspringe und ihr Drittel bekommen würde oder was es in diesem Fall für Regelungen gibt.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße :)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49243 Beiträge, 17325x hilfreich)

Wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass der Erblasser etwas anderes gewollt hat, dann greift die Vermutungsregelung des § 2069 BGB und Du springst für Deine Mutter ein.

Dennoch wäre es hilfreich, wenn die Großeltern testamentarisch klarstellen, dass es so sein soll.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.128 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.105 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen