Meine Großeltern hatten 3 Kinder und haben das Berliner Testament abgeschlossen, sodass jedes Kind 1/3 des Erbes bekommen hätten. Meine Mutter ist vor kurzen leider verstorben. Nun stellt sich mir die Frage ob ich als Enkelin für meine Mutter einspringe und ihr Drittel bekommen würde oder was es in diesem Fall für Regelungen gibt.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße
Berliner Testament, 1 Kind verstorben
15. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2017 | 18:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament, 1 Kind verstorben
#1
Antwort vom 16. Dezember 2017 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (50079 Beiträge, 17550x hilfreich)
Wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass der Erblasser etwas anderes gewollt hat, dann greift die Vermutungsregelung des § 2069 BGB
und Du springst für Deine Mutter ein.
Dennoch wäre es hilfreich, wenn die Großeltern testamentarisch klarstellen, dass es so sein soll.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
301.019
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten