Guten Abend, folgender Sachverhalt: A und B erstellen ein Berliner Testament. Beide bringen aus erster Ehe jeweils Kinder mit.
Im Testament findet sich folgende Klausel: Der überlebende Teil von uns ist nach dem Tode des Erstversterbenden von uns in keinster Weise hinsichtlich der Verfügungen über das beiderseitige Vermögen beschränkt oder beschwert. Er soll nach dem Tod der Erstversterbenden von uns uneingeschränkt frei über den Nachlass verfügen können.
Danach werden die Schlusserben bestimmt (2 Kinder von A erhalten je 1/4, Kind von B erhält 1/2 des Erbes) und es folgt eine Klausel für den Fall, dass ein Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil einfordert.
Nun ist A verstorben. Was passiert, wenn B nun ein neues Testament macht, in dem Kind B als Alleinerbe bestimmt wird? Können die Kinder von A dann überhaupt noch einen Pflichtteil einfordern? Falls ja: Wie hoch fällt der Pflichtteil aus?
Falls es wichtig ist: Das Testament wurde von B handschriftlich verfasst, von A und B unterschrieben und beim Amtsgericht hinterlegt.
-- Editiert von User am 12. Januar 2023 05:22
Berliner Testament, Kinder aus erster Ehe
11. Januar 2023
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Frage vom 11. Januar 2023 | 23:25
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Berliner Testament, Kinder aus erster Ehe
Testament oder Erbe?
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