Berliner Testament,ein Kind-Pflichtteil?

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Theel88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament,ein Kind-Pflichtteil?

Hallo, zum Sachverhalt :
Meine Mutter ist kürzlich verstorben und hat ein Berliner Testament hinterlassen indem geschrieben steht, dass wenn ich mir jetzt meinen Pflichtteil auszahlen lasse, dass ich nach dem Ableben meines Stiefvater kein Anrecht mehr auf das Haus habe.

Zum Tag des Todes gab es ein Vermögen von 25.000 Euro in bar und das Haus im Wert von 320.000 DM, jetzt ca 160.000 Euro , wo noch 54.000 Euro abzuzahlen sind.
Jetzt nach dem Ableben treten sämtliche Versicherungen in Kraft, es kommt eine Summe von ca 250.000 Euro zusammen, nur mein Stiefvater ist als Begünstigter eingetragen.

Nun ist es so, dass ich aus verschiedenen Gründen das Haus gar nicht möchte und eher meinen Pflichtteil in Anspruch nehmen würde wollen, jedoch stellt sich mir dabei die Frage, mit welcher Summe ich da ca rechnen muss.
Auf was habe ich denn Anrecht und auf was nicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Jetzt nach dem Ableben treten sämtliche Versicherungen in Kraft, es kommt eine Summe von ca 250.000 Euro zusammen, nur mein Stiefvater ist als Begünstigter eingetragen.

Wenn der Stiefvater als Begünstiger eingetragen ist, fallen die Versicherungen nicht in den Nachlass.

Der Pflichtteils ist die Hälfe des gesetzlichen Erbteils in bar.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Zum Tag des Todes gab es ein Vermögen von 25.000 Euro in bar und das Haus im Wert von 320.000 DM, jetzt ca 160.000 Euro , wo noch 54.000 Euro abzuzahlen sind.


Ich nehme an, dass damit das Gesamtvermögen Deiner Eltern gemeint ist. Relevant ist jedoch nur das Vermögen Deiner Mutter. Welcher Anteil lief also auf den Namen Deiner Mutter?

Außerdem ist der Wert des Hauses in DM angegeben. Damit scheint die Wertangabe mehr als 16 Jahre alt zu sein. Relevant ist jedoch der Wert des Hauses am Todestag Deiner Mutter.

Unter der Annahme, dass das Vermögen zur Hälfte Deiner Mutter gehört hat und die Wertangaben korrekt sind, hättest Du einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 16.375€.

-- Editiert von hh am 13.01.2018 23:16

2x Hilfreiche Antwort

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