Frohe Weihnachten.
Meine Frau und ich möchten ein notarielles Berliner-Testament erstellen.
Wir haben keine Kinder , ich habe einen nicht ehelichen Sohn , der seinen
Pflichtteil bekommen soll. Er würde somit 1/8 des Hauswertes erhalten.
Meine Frau hat1 Schwester und 2 Nichten.
1.Frage: Falls ich vor meiner Frau versterbe , muß sie dann sofort an meinen
Sohn bar auszahen?
2. Frage: Was muß ich gesetzlich die Schwester und die Nichten auszahlen ,
falls meine Frau vor mir verstirbt ? Editiert rx 50 am 25.12.2014 16:23
-- Editiert rx 50 am 25.12.2014 16:24
Berliner Testament+ nichtehelicher Sohn
25. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 25. Dezember 2014 | 16:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Berliner Testament+ nichtehelicher Sohn
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2014 | 16:42
Von
Status: Richter (8355 Beiträge, 4589x hilfreich)
quote:
Falls ich vor meiner Frau versterbe , muß sie dann sofort an meinen
Sohn bar auszahen?
Ja.
quote:
Was muß ich gesetzlich die Schwester und die Nichten auszahlen ,
falls meine Frau vor mir verstirbt ?
Nix! Nur Ehegatten, Kinder und Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch.
-- Editiert cruncc1 am 25.12.2014 16:43
#2
Antwort vom 25. Dezember 2014 | 16:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke erst einmal.
Im Fall daß ich zuerst ablebe.
Gäbe es die Möglichkeit meinem Sohn den gesetzlichen Anspruch zu geben ,
wenn er die sofortige Auszahlung nicht will und wartet , bis auch meine Frau
gestorben ist. Wartet er nicht , soll er nur mit dem Pflichtteil bedacht werden.
Geht soetwas?
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#3
Antwort vom 25. Dezember 2014 | 17:14
Von
Status: Richter (8355 Beiträge, 4589x hilfreich)
quote:
Gäbe es die Möglichkeit meinem Sohn den gesetzlichen Anspruch zu geben, wenn er die sofortige Auszahlung nicht will und wartet , bis auch meine Frau gestorben.
Beim Tod der "Stiefmutter" hat der Sohn keinen gesetzlichen Anspruch.
Du kannst viel in ein Testaments schreiben - weshalb sollte sich der Sohn darauf "einlassen" und auf den Pflichtteil verzichten?
Wenn gewollt ist, das der Sohn als Schlusserbe eingesetzt wird, wäre es sinnvoll einen notariellen Erbvertrag, der von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist, zu schließen. In diesem könnte der Sohn auf den Pflichtteil verzichten und hätte dafür die "Garantie", dass er Alleinerbe auf den Tod des Überlebenden wird.
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#4
Antwort vom 25. Dezember 2014 | 17:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
o.K. Danke , verstanden.
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