Berliner Testament Änderung

6. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sonnenschein54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)
Berliner Testament Änderung

Ein Ehepaar macht ein Berliner Testament. Der Überlebende erbt alles und dann 2 Kinder zusammen ein Haus mit der Auflage die anderen 2 Kinder auszuzahlen. Ein anderes Haus wird verkauft- und das Geld soll unter den 4 Kindern aufgeteilt werden. Die Frau ist verstorben- der Mann ist jetzt der Erbe.
Kann er das Testament noch ändern? Kann er die Häuser noch verkaufen?
Ein Kind wohnt in dem Haus welches verkauft werden soll seit 10 Jahren mietfrei. Bekommt es das im Erfall angerechnet?
vielen Dank schon einmal




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2941x hilfreich)

Wenn in dem Testament nicht angeführt ist, dass der Überlebende andere Verfügungen treffen darf, gilt das, was im Ehegattentestament vereinbart wurde.
Das mietfreie wohnen wird nicht angerechnet auf den Erbteil (hätte theoretisch ja auch bei den Eltern wohnen können).

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Ein Berliner testament kann nicht geändert werden, wenn der erste gestorben ist.

Ob das haus verkauft werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob eine Verfügungsbeschränkung aufgenommen wurde. Häufig ist sie jedoch nicht enthalten.

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"justice"

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#3
 Von 
sonnenschein54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank schon mal- meine Bekannte sieht morgen noch mal im Testament nach ob eine Verfügungsbeschränkung vorhanden ist- dann meld eich mich noch mal.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

bitte schön.... ;)

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"justice"

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