Berliner Testament - Bestattungskosten

4. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Berliner Testament - Bestattungskosten

Ein Ehepaar (beide 2. Ehe, einer hat Kinder) hat ein Berliner Testament. Beide beziehen Hartz IV, offiziell ist kein Vermögen vorhanden. Wenn der Erbfall eintritt, also einer der Ehepartner die persönlichen Dinge, die Hälfte des Hausrats etc. erbt und angibt, mittellos zu sein, müssen die Kinder des Verstorbenen dann dennoch die Bestattugnskosten bezahlen? Bzw. wie können sie vorgehen, um dies zu umgehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
müssen die Kinder des Verstorbenen dann dennoch die Bestattugnskosten bezahlen?


Ja

quote:
Bzw. wie können sie vorgehen, um dies zu umgehen?


Das können sie nicht umgehen, es sei denn sie weisen nach, dass die Angaben des überlebenden Ehegatten falsch sind.


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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Bestattungspflichtigen sind durch die Landesbestattungsgesetze in einer festen Reihenfolge bestimmt.
Da zunächst die Ehepartner vor den Kindern kommen, ist der überlebende Ehegatte für die Bestattung verantwortlich.
Im Falle der Mittellosigkeit kann er nach § 74 SGB XII einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten durch das Sozialamt stellen.


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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Bestattungspflicht ist in der Tat Landesrecht, darum geht die Frage aber erst mal gar nicht. Es geht um die Kosten.
Es ist Bundesrecht, da im BGB verankert: "Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe".
Wenn das Erbe also nicht ausgeschlagen wird, hat der Erbe die Kosten zu tragen. Auch bei Hartz IV gibt es Schonvermögen; das muss dann eingesetzt werden.

Gegenüber dem Bestattungsunternehmen hat der zu zahlen, der die Bestattung in Auftrag gibt. Wenn das der Ehegatte tut: warum sollten die Kinder das zahlen müssen?
Wenn niemand das tut, wird es behördlicherseits eine entsprechend billige Bestattung geben. DIE Kosten werden dann allerdings von den Bestattungspflichtigen eingefordert, da müssten die Kinder schon mit grober Unbilligkeit argumentieren.

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