Ein Ehepaar (beide 2. Ehe, einer hat Kinder) hat ein Berliner Testament. Beide beziehen Hartz IV, offiziell ist kein Vermögen vorhanden. Wenn der Erbfall eintritt, also einer der Ehepartner die persönlichen Dinge, die Hälfte des Hausrats etc. erbt und angibt, mittellos zu sein, müssen die Kinder des Verstorbenen dann dennoch die Bestattugnskosten bezahlen? Bzw. wie können sie vorgehen, um dies zu umgehen?
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Berliner Testament - Bestattungskosten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
quote:
müssen die Kinder des Verstorbenen dann dennoch die Bestattugnskosten bezahlen?
Ja
quote:
Bzw. wie können sie vorgehen, um dies zu umgehen?
Das können sie nicht umgehen, es sei denn sie weisen nach, dass die Angaben des überlebenden Ehegatten falsch sind.
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Die Bestattungspflichtigen sind durch die Landesbestattungsgesetze in einer festen Reihenfolge bestimmt.
Da zunächst die Ehepartner vor den Kindern kommen, ist der überlebende Ehegatte für die Bestattung verantwortlich.
Im Falle der Mittellosigkeit kann er nach § 74 SGB XII
einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten durch das Sozialamt stellen.
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Bestattungspflicht ist in der Tat Landesrecht, darum geht die Frage aber erst mal gar nicht. Es geht um die Kosten.
Es ist Bundesrecht, da im BGB verankert: "Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe".
Wenn das Erbe also nicht ausgeschlagen wird, hat der Erbe die Kosten zu tragen. Auch bei Hartz IV gibt es Schonvermögen; das muss dann eingesetzt werden.
Gegenüber dem Bestattungsunternehmen hat der zu zahlen, der die Bestattung in Auftrag gibt. Wenn das der Ehegatte tut: warum sollten die Kinder das zahlen müssen?
Wenn niemand das tut, wird es behördlicherseits eine entsprechend billige Bestattung geben. DIE Kosten werden dann allerdings von den Bestattungspflichtigen eingefordert, da müssten die Kinder schon mit grober Unbilligkeit argumentieren.
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