Berliner Testament-Einsichtnahme/Nachlassgericht

9. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
amz581094-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament-Einsichtnahme/Nachlassgericht

Hallo zusammen und danke schon jetzt für die fachkundige Hilfe,

folgender Sachverhalt. Die Eltern hatten ein Berliner Testament, Mutter ist vor einigen Jahren verstorben. Wir vier Kinder wissen nur um das Vorhandensein eines Berliner Testaments, haben es aber noch nie gesehen.

- Können wir Kinder unseren Vater um Einsichtnahme in das Berliner Testament bitten? Haben wir dazu ein Recht?

- Ist es nicht regulär so, dass im Falle eines Todes bei einem Nachlassgericht das Testament eingereicht bzw. eröffnet werden muss?

- Wie ist das im Falle eines Berliner Testaments, muss hier auch beim Tod des Ehepartners das Nachlassgericht informiert werden?

- Kann der Ehepartner nach Tod von Ehemann/Ehefrau komplett ohne Einschränkung über das Vermögen verfügen? Kann er sozusagen unliebsam gewordene Kinder auf dem Weg "enterben", indem er den größten Teil des Vermögens schon zu Lebzeiten an einzelne Kinder verteilt und andere Kinder leer ausgehen lässt?

Besten Dank nochmal für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46297 Beiträge, 16425x hilfreich)

Zitat (von amz581094-6):
- Können wir Kinder unseren Vater um Einsichtnahme in das Berliner Testament bitten? Haben wir dazu ein Recht?


Ein direktes Einsichtsrecht gibt es nicht. Das Testament hätte aber bereits nach dem Tod der Mutter eröffnet werden müssen.

Zitat (von amz581094-6):
- Wie ist das im Falle eines Berliner Testaments, muss hier auch beim Tod des Ehepartners das Nachlassgericht informiert werden?


Ja und man kann auch dem Nachlassgericht mitteilen, dass ein Testament vorhanden ist. Dann wird das Gericht den Vater zur Abgabe auffordern.

Zitat (von amz581094-6):
- Kann der Ehepartner nach Tod von Ehemann/Ehefrau komplett ohne Einschränkung über das Vermögen verfügen? Kann er sozusagen unliebsam gewordene Kinder auf dem Weg "enterben", indem er den größten Teil des Vermögens schon zu Lebzeiten an einzelne Kinder verteilt und andere Kinder leer ausgehen lässt?


Nein, böswillige Schenkungen sind nicht zulässig.

Da kein Testament eröffnet wurde dürfen die Kinder zudem davon ausgehen, dass sie eine Erbengemeinschaft mit dem Vater bilden. Über dann Nachlass darf dann nur die Erbengemeinschaft einstimmig verfügen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz581094-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die klaren und hilfreichen Antworten. Noch eine Frage zum Nachlassgericht.

- Ist es nicht so, dass automatisch vom Standesamt, welche die Sterbeurkunde erstellt, das jeweilig zuständige Nachlassgericht über den Tod des einen Ehepartners informiert wird? Fragt dann das Nachlassgericht beim Ehegatten nicht an, ob ein Testament vorliegt? Es hätte doch theoretisch dann automatisch eine Testamentseröffnung stattfinden müssen?
- Wären wir Kinder nach einer Testamentseröffnung beim Amtsgericht in irgendeiner Form informiert worden?
- Kommt es vor, dass nach Tod des einen Ehegatten und darauf folgender Frage des Nachlassgerichts nach dem Vorhandensein eines Testaments beim Ehegatten, der Ehegatte das Vorhandensein eines Testaments verneint, obwohl ein Berliner Testament vorliegt?
- Kann ich beim Nachlassgericht anfragen, ob und was beim Nachlassgericht nach Tod der Mutter unternommen wurde?

Ich sage nochmal Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7777 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat:
Ist es nicht so, dass automatisch vom Standesamt, welche die Sterbeurkunde erstellt, das jeweilig zuständige Nachlassgericht über den Tod des einen Ehepartners informiert wird?

Nein. (Ausnahme Bayern).
Zitat:
Fragt dann das Nachlassgericht beim Ehegatten nicht an, ob ein Testament vorliegt?

Nein.
Zitat:
Es hätte doch theoretisch dann automatisch eine Testamentseröffnung stattfinden müssen?

Man ist verpflichtet, ein Testament zeitnah beim NG abzuliefern. Anderenfalls macht man sich strafbar.
Zitat:
Wären wir Kinder nach einer Testamentseröffnung beim Amtsgericht in irgendeiner Form informiert worden?

Ja.
Zitat:
Kann ich beim Nachlassgericht anfragen, ob und was beim Nachlassgericht nach Tod der Mutter unternommen wurde?

Wenn das Testament nicht abgeliefert wurde, wurde vom NG nicht unternommen.

Wie bereits geschrieben wurde, kann man dem NG mitteilen, daß es ein Testament gibt. Dieses wird dann die Herausgabe fordern.

1x Hilfreiche Antwort

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