Berliner Testament - Elternteil verkauft nun Erbe unter Wert - Pflichtteilsanspruch?

1. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Saillin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Elternteil verkauft nun Erbe unter Wert - Pflichtteilsanspruch?

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

vor 7,5 Jahren starb mein Vater. Meine Mutter erbte seinen Anteil an meinem Elternhaus (Berliner Testament). Dieses möchte meine Mutter nun an meine Nichte, ihre Enkelin, verkaufen - weit unter Wert. Was passiert mit meinem Erbteil?
Habe ich (und meine anderen 3 Geschwister) Anspruch auf ein Erbe entsprechend des Verkehrswertes?
Kann ich mir meinen Erbteil noch zu Lebzeiten meiner Mutter auszahlen lassen?

Für Antworten vielen Dank im voraus!

Saillin

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Sie müssen das Berliner Testament (soweit Ihnen der Text überhaupt bekannt ist) durch einen Fachmann auslegen lassen. So kommt es z.B. darauf an, ob der letztversterbende Elternteil Vorerbe sein soll oder Schlußerbschaft gewünscht ist. Bei beschränkter Vorerbschaft wäre unter Umständen obige Verfügung der Mutter unwirksam. Bei Schlußerbschaft wäre daran zu denken, dass Verfügungen erheblich unter Wert als Schenkungen gelten könnten und eine Herausgabe vom "Beschenkten" analog den Vorschriften zum Erbvertrag in Betracht kommt. Pflichtteilsrechte scheiden wohl schon deswegen aus, weil sie 3 Jahre nach Kenntnis vom Erbfall verjähren... Nochmals: Eine genaue Beratung ist ohne Kenntnis des Testaments unmöglich. Im übrigen ist das Rechtsgebiet schwierig und sollten Sie sich auf ein fachmännisches Urteil hier verlassen können, da es wohl um hohe finanzielle Interessen geht.

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