Berliner Testament ( Enkel nachträglich bedenken )

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
123Erwin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament ( Enkel nachträglich bedenken )

Situation:

Ein Ehepaar hat ein Berliner-Testament verfasst indem beiden Kinder zu gleichen Teilen nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben sollen ( Eigentumswohnung und Bargeld ). Nun ist zum Beispiel der Mann verstorben. Nun setzt ein Kind ein Enkel in die Welt welches die Frau in irgendeiner Weise bedenken will.
Hinzu kommt noch, dass die Frau sich mit einem ihrer Kinder völlig zerstritten hat, so dass sie dieses Kind eigentlich gar nicht mehr beerben will.

1.) Kann die Wohnung dem Enkel oder dessen Elternteil überschrieben werden ?
2.) Kann dem Enkel Bargeld geschenkt werden ?
3.) In wieweit kann das Sorgenkind "enterbt" werden ?

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

#1.) Kann die Wohnung dem Enkel oder dessen Elternteil überschrieben werden ?#
Ja.

#2.) Kann dem Enkel Bargeld geschenkt werden ?#
Ja.

#3.) In wieweit kann das Sorgenkind "enterbt" werden ?#
Gar nicht, da das Testament nicht mehr geändert werden kann. Eine Ausnahme wäre es, wenn im Testament ausdrücklich steht, dass der Überlebende zu Änderungen berechtigt ist.

-- Editiert am 04.01.2011 21:10

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristineAZ
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In unserem Fall konnte mein Vater ein neues Testament machen und seiner ex Freundin 1/3 "vermachen", was anscheinend nicht das gleiche ist wie vererben.

Als Erben muessen wir fuer alles zahlen, die ex Freudin brauchte nur das Geld annehmen. Die Erben sind die Idioten.

Angeblich ist das legal und ich verstehe nicht warum so viele Anwaelte das Berliner Testament empfehlen. Es ist nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Bitte keine Uralt-Beiträge hochholen ;)

0x Hilfreiche Antwort

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