Ein Ehepaar hat ein Haus, Anteil je 1/2).
Das Ehepaar hat 3 Kinder.
Das Ehepaar hat ein Berliner Testament "... setzen uns gegenseitig zum alleinigen Erben ein".
Der Ehemann verstirbt. Kann die Ehefrau sich jetzt
im Grundbuch zu 100% als Eigentümer eintragen lassen?
Berliner Testament - Kann die Ehefrau sich im Grundbuch zu 100% als Eigentümer eintragen lassen?
5. November 2006
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Frage vom 5. November 2006 | 18:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Kann die Ehefrau sich im Grundbuch zu 100% als Eigentümer eintragen lassen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. November 2006 | 10:55
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Ja das kann sie.
Die Frage ist aber, was sonst noch im Berliner Testament steht. Möglicherweise gibt es verfügungsbeschränkungen, die es der Frau verbieten, daß grundstück an einen anderen zu veräußern etc.
Aber da sie selbst jetzt Eigentümerin ist, kann sie sich auch im Grundbuch als solche eintragen lassen.
Sollten die Kinder den Pflichtteil verlangen, dann müßte die Mutter sie auszahlen. Das ändert aber nichts daran, daß das haus ihr gehört.
Gruß Justice
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