Berliner Testament Mutter verbraucht Barvermögen

23. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
thom547
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament Mutter verbraucht Barvermögen

Hallo, meine Eltern haben ein Berliner Testament und eine Immobilie. Mein Vater ist verstorben.
Meine Mutter (84 Jahre) verbraucht nun vorhandenes Barvermögen, welches z.B. was als Rücklage für eine neue Heizung vorgesehen war für Spenden an "komische" Vereine oder bestellt sich Unmengen an Kram per Telefon. Früher hat mein Vater ihr das immer verboten, da sie schon immer unfähig im Umgang mit Geld war.
Muss ich bei ihrem Tod ggbf. das Erbe ausschlagen weil sie die Immobilie "überschuldet" hat können.
Ich weiß ja auch nicht wie viel Banken oder Warenanbieter ihr an Dispo/Kreditlimit anbieten.
Könnte es daher nicht besser sein, noch knapp drei Jahre nach dem Tod meines Vaters ein Verzeichnis des Erbes einzufordern und besser den Pflichtteil zu verlangen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von thom547):
Ich weiß ja auch nicht wie viel Banken oder Warenanbieter ihr an Dispo/Kreditlimit anbieten.


Bei einer 84-jährigen? Nicht viel.

Zitat (von thom547):
Könnte es daher nicht besser sein, noch knapp drei Jahre nach dem Tod meines Vaters ein Verzeichnis des Erbes einzufordern und besser den Pflichtteil zu verlangen?


Besser als was?

Welche genaue Variante des Berliner Testaments liegt denn vor?

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#2
 Von 
claudinchen123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich würde dir dringend raten, eine Aufstellung zu verlangen und notfalls sogar deinen Pflichtteil einzufordern. Bin in einer ähnlichen Situation, es ist aber keine Immobilie vorhanden, sondern nur Bargeld, Bei der Aufstellung kann man dich zwar übers Ohr hauen, aber besser du rettest einen kleinen Teil und kannst den anlegen, als dann nachher nur noch Schulden zu erben und womöglich auch auf den Beerdigungskosten sitzen zu bleiben.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
thom547
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von claudinchen123):
Ich würde dir dringend raten, eine Aufstellung zu verlangen und notfalls sogar deinen Pflichtteil einzufordern. Bin in einer ähnlichen Situation, es ist aber keine Immobilie vorhanden, sondern nur

Ja, du hast wohl Recht, dann kann es einen alles egal sein, wenn die dann noch 10 Jahre lebt kann immer sagen, nicht mein Schaden mehr, habe mein Geld bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thom547
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von thom547):
Könnte es daher nicht besser sein, noch knapp drei Jahre nach dem Tod meines Vaters ein Verzeichnis des Erbes einzufordern und besser den Pflichtteil zu verlangen?

Besser als was?

Welche genaue Variante des Berliner Testaments liegt denn vor?


Besser jetzt "nur" den Pflichtteil und dann seine Ruhe haben weil man sich immer sagt das ist nicht mehr mein Geld.

Das Testament ist sehr kurz, dazu steht folgendes:

Sollte unser Sohn seinen P.anspruch nach dem Tod des Zuerstversterbenden geltend machen, erhält er auch nach dem Längst lebenden nur den Pflichtteil.

Bedeutet das nun 2 mal Pflichtteil, erst vom Vermögen des Zuerstversterbenden, und dann noch einmal nach dem Tod des Längst lebenden wenn dann noch was da ist noch da einen Pflichtteil?
Gruss und das niemand was damit zu tun hat

0x Hilfreiche Antwort

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