Hallo Forum,
Ich habe mal eine Frage zu folgenden, theoretisch denkbaren Fall:
Mal angenommen, Eltern A und B hätte ein Berliner Testament
verfasst, um sich gegenseitig nach dem Tod des Erstversterbenden als Alleinerbe einzusetzen.
Desweiteren hätten sie verfügt, dass nach dem Tod des Zweitversterbenden die vier Kinder nach einer bestimmten, im Testament festgelegten Aufteilung, alles übrig bleibende Erben sollen.
Weiterhin sei angenommen, dass der eine Ehepartner mittlerweile bereits verstorben ist. Bei der Testamentseröffnung hätten alle vier Kinder auf ihren Pflichtteil verzichtet.
Die Frage: wenn denn der zweite Elternteil irgendwann versterben würde, hätten die Kinder nochmals die Gelegenheit, ihren Pflichtteil einzufordern? Oder hätten diese ihr Recht auf den Pflichtteil mit dem Verzicht nach Tod des Erstversterbenden aufgegeben?
Ich hoffe, ich habe meinen Gedankengang einigermaßen verständlich darlegen können. Ich danke im Voraus für die ein oder andere Antwort.
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Berliner Testament - Nacherbe
10. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2013 | 23:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Nacherbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2013 | 10:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Wenn auf den Pflichtteil hinsichtlich des Erstversterbenden ausdrücklich verzichtet wurde, dann lebt diese Möglichkeit nicht später wieder auf. Im Übrigen verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil auch nach 3 Jahren.
Hinsichtlich des Zweitversterbenden sind die Kinder jedoch Erben geworden. Den Pflichtteil kann aber nur jemand fordern, der enterbt wurde.
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