Hallo,
mal eine Frage zum Berliner Testament und der Gestaltung der Pflichtanteile:
Ist das Modell des Berliner Testament auch dann geschickt, um den Pflichanteil eines Sohns (2 Kinder) so weit wie möglich zu reduzieren oder gibt es hierfür ein besseres Modell.
Steuerlich habe ich schon gelesen, kann es natürlich im schlechtesten Fall zur 2x-maligen Besteuerung kommen.
Danke für die Antworten.
Berliner Testament & Pflichtanteil
25. Dezember 2004
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Frage vom 25. Dezember 2004 | 11:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament & Pflichtanteil
#1
Antwort vom 3. Januar 2005 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (50125 Beiträge, 17561x hilfreich)
Die Pflichtteile ändern sich durch das Berliner Testament nicht.
#2
Antwort vom 3. Januar 2005 | 13:37
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Was sich durch das Berliner Testament ändert: Wenn ein Erbe vor Ableben des zweiten Elternteils sein Erbe fordert, sinkt die Höhe auf den Pflichtteil herab.
Wenn du den Pflichtteil ganz auf 0 bringen möchtest, mußt du beweisen, das das Kind erbunwürdig ist (z.B. Unterhaltspflicht verletzt, Bedrohung usw.), hier sind die Chancen in normalen Familien aber sehr gering.
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