Berliner Testament Pflichtanteil

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go550780-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament Pflichtanteil

Hallo zusammen,

Ich habe heute das Testament meiner Großeltern bekommen. Mein Großvater ist verstorben.

Mein Vater ist verstorben, meine Tante lebt noch.

Meine Tante ist als Alleinerbin eingetragen, wenn meine Großmutter ebenfalls sterben sollte.

Dann steht Am Ende noch: hilfsweise Ihre Nachkommen (die meiner Tante), äußerst hilfsweise Der Familienstamm ( das wäre ich, als einziger noch lebende)

Bedeutet das, das ich, da ich in der Erbfolge stehe, nun auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil habe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von go550780-68):
Dann steht Am Ende noch: hilfsweise Ihre Nachkommen (die meiner Tante), äußerst hilfsweise Der Familienstamm ( das wäre ich, als einziger noch lebende)
Bedeutet das, das ich, da ich in der Erbfolge stehe, nun auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil habe?

Die Erbfolge nach der Großmutter spielt momentan gar keine Rolle.

Maßgeblich ist, wer Erbe des Großvaters ist. Und dazu gibt es keine Aussage.

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#2
 Von 
go550780-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erbe des Großvaters ist laut Berliner Testament die Großmutter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet das, das ich, da ich in der Erbfolge stehe, nun auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil habe?


Nein, ein Ersatzerbe steht nicht in der Erbfolge.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von go550780-68):
Erbe des Großvaters ist laut Berliner Testament die Großmutter.

Dann hast du einen Pflichtteilsanspruch (hier 1/8 in bar).

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