Hallo zusammen,
Ich habe heute das Testament meiner Großeltern bekommen. Mein Großvater ist verstorben.
Mein Vater ist verstorben, meine Tante lebt noch.
Meine Tante ist als Alleinerbin eingetragen, wenn meine Großmutter ebenfalls sterben sollte.
Dann steht Am Ende noch: hilfsweise Ihre Nachkommen (die meiner Tante), äußerst hilfsweise Der Familienstamm ( das wäre ich, als einziger noch lebende)
Bedeutet das, das ich, da ich in der Erbfolge stehe, nun auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil habe?
Berliner Testament Pflichtanteil
1. Juli 2020
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Frage vom 1. Juli 2020 | 22:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament Pflichtanteil
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#1
Antwort vom 1. Juli 2020 | 22:35
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatDann steht Am Ende noch: hilfsweise Ihre Nachkommen (die meiner Tante), äußerst hilfsweise Der Familienstamm ( das wäre ich, als einziger noch lebende) :
Bedeutet das, das ich, da ich in der Erbfolge stehe, nun auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil habe?
Die Erbfolge nach der Großmutter spielt momentan gar keine Rolle.
Maßgeblich ist, wer Erbe des Großvaters ist. Und dazu gibt es keine Aussage.
#2
Antwort vom 1. Juli 2020 | 22:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe des Großvaters ist laut Berliner Testament die Großmutter.
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#3
Antwort vom 2. Juli 2020 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Zitat:Bedeutet das, das ich, da ich in der Erbfolge stehe, nun auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil habe?
Nein, ein Ersatzerbe steht nicht in der Erbfolge.
#4
Antwort vom 2. Juli 2020 | 12:49
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatErbe des Großvaters ist laut Berliner Testament die Großmutter. :
Dann hast du einen Pflichtteilsanspruch (hier 1/8 in bar).
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