Servus!
ich habe mich zwar schon ein wenig im Internet belesen, aber möchte doch die Gelegenheit nutzen, meine Frage juristisch affinen Personen zu stellen^^
Meine Eltern haben ein Berliner Testament erstellt. Wir sind insgesamt zwei Geschwister (mein Bruder & ich).
Wenn ein Elternteil versterben sollte, haben nach meiner Kenntnis, mein Bruder und ich theoretisch die Möglichkeit, unseren Pflichtanteil bereits einzufordern. Sollten wir dies aber zum Zeitpunkt des Todes nicht machen sondern es würde einer Partei nach fünf Jahren einfallen ala, ach da war ja was, ist es nach meinen Recherchen zu spät, da dies innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall passieren muss. Liege ich hier richtig oder übersehe ich hier was?
Ich bedanke mich schonmal im vorhinein für eure Hilfe
Berliner Testament / Pflichtanteil
17. Mai 2025
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Frage vom 17. Mai 2025 | 19:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament / Pflichtanteil
#1
Antwort vom 17. Mai 2025 | 20:28
Von
Status: Unbeschreiblich (50148 Beiträge, 17565x hilfreich)
Du liegst richtig. Die Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Und jetzt?
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