Hallo zusammen,
vielleicht wisst ihr Rat.
Mein Mann und ich sind verheiratet und haben keine Kinder. Bei meinem Mann gibt es eine Schwester und seine Mutter und bei mir niemand mehr. Wir haben das Berliner Testament gemacht mit dem Inhalt, dass das Haus welches mein Mann gekauft hat, nach seinem Tod ich als allein Erberin übergeht und nach unserem tod sofern keine Kinder da sind an seine Mutter folglich Schwester als Schlusserbin übergeht. Meine Frage ist nun da wir in Zugewinngemeinschaft leben und wir eben im Tetament nur das Haus drin haben, ob den der Pflichteil erhalten bleibt oder erlischt?
Schon mal rießen Danke :-)
Berliner Testament - Pflichteil
21. März 2017
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Frage vom 21. März 2017 | 08:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Pflichteil
#1
Antwort vom 21. März 2017 | 10:05
Von
Status: Unbeschreiblich (50287 Beiträge, 17597x hilfreich)
Zunächst einmal ist es ungeschickt, in so einem Berliner Testament nur das Haus zu vererben. Viel besser ist es, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Schließlich wird auch der gesamte Rest (Hausrat, Auto, Bankguthaben, Schulden usw.) vererbt und ohne eine klare Regelung kann man sich dann darüber streiten, was denn damit ist.
Wenn als Schlusserbin nur seine Mutter im Testament steht, dann ist es keineswegs logisch, dass die Schwester Deines Mannes an ihre Stelle rückt, sollte sie im Erbfall schon verstorben sein. Wenn man das will, dann muss die Schwester ausdrücklich als Ersatzerbin der Mutter benannt werden.
An dem Umstand, dass die Mutter Deines Mannes einen Pflichtteilsanspruch hat, kann man nichts ändern.
#2
Antwort vom 21. März 2017 | 18:19
Von
Status: Praktikant (626 Beiträge, 300x hilfreich)
Zitat :Mein Mann und ich sind verheiratet und haben keine Kinder. Bei meinem Mann gibt es eine Schwester und seine Mutter und bei mir niemand mehr. Wir haben das Berliner Testament gemacht
Das ist nicht immer sinnvoll, und auch im vorliegenden Fall gäbe es wohl geschicktere Möglichkeiten. Mein erster Schritt wäre der Versuch, sich mit der Mutter zu einigen, also einen notariellen Erbvertrag über einen Pflichtteilsverzicht zu schließen. Wenn das nicht geht, kann man weitersehen.
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