Berliner Testament Pflichtteilsansprüche

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Theres138
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Berliner Testament Pflichtteilsansprüche

Folgende Frage,
Frau S ist verheiratet mit Herrn S...für Beide die zweite Ehe. Es gibt bei Frau S 1 Kind aus erster Ehe und bei Herrn S 4 Kinder. Herr und Frau S besitzen ein Haus ( gehörte früher Frau S alleine ) und stehen beide im Grundbuch. Des Weiteren verfügen Sie über ein Berliner Testament. Wie wird der Pflichtteilsanspruch für die Kinder errechnet wenn Herr bzw Frau S verstirbt.
Vielen Dank im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Herr S stirbt: Jedes Kind hat einen Pflichtteil von 1/16.
Frau S stirbt: Das Kind hat einen Pflichtteil von 1/4.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Theres138
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hätten die Kinfer von Herrn S auch Ansprüche wenn Frau S alleine im Grundbuch steht?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Herr S ist von Frau S in das Grundbuch mitaufgenommen worden? Es stellt sich die Frage, ob ein Wohnrecht, Nießbrauchrecht oder ein Eigentumsanteil eingetragen wurde. Wurde ein Eigentumsanteil eingetragen? Wenn ja, zu welchem Bruchteil? Hieraus können Pflichtanteile in Bruchteilen für die Erben überhaupt erst errechnet werden.

Auch das "Berliner Testament" hält für Erblasser Optionen offen, z. B. über Vermächtnisse, Regelungen zu treffen, die die Erbmasse belasten.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Wurde ein Eigentumsanteil eingetragen? Wenn ja, zu welchem Bruchteil?

Ich lese den Beitrag so, dass beide als Eigentümer eingetragen sind.
Zitat:
Hieraus können Pflichtanteile in Bruchteilen für die Erben überhaupt erst errechnet werden.

Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben. Der Pflichtteilsanspruch ist lediglich ein Anspruch in bar und berechnet sich aus dem gesamten Nachlass des Erblassers (Guthaben minus Schulden).


-- Editiert von cruncc1 am 09.09.2016 22:06

2x Hilfreiche Antwort

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