Folgende Frage,
Frau S ist verheiratet mit Herrn S...für Beide die zweite Ehe. Es gibt bei Frau S 1 Kind aus erster Ehe und bei Herrn S 4 Kinder. Herr und Frau S besitzen ein Haus ( gehörte früher Frau S alleine ) und stehen beide im Grundbuch. Des Weiteren verfügen Sie über ein Berliner Testament. Wie wird der Pflichtteilsanspruch für die Kinder errechnet wenn Herr bzw Frau S verstirbt.
Vielen Dank im voraus
Berliner Testament Pflichtteilsansprüche
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Herr S stirbt: Jedes Kind hat einen Pflichtteil von 1/16.
Frau S stirbt: Das Kind hat einen Pflichtteil von 1/4.
Hätten die Kinfer von Herrn S auch Ansprüche wenn Frau S alleine im Grundbuch steht?
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Nein.
Guten Abend,
Herr S ist von Frau S in das Grundbuch mitaufgenommen worden? Es stellt sich die Frage, ob ein Wohnrecht, Nießbrauchrecht oder ein Eigentumsanteil eingetragen wurde. Wurde ein Eigentumsanteil eingetragen? Wenn ja, zu welchem Bruchteil? Hieraus können Pflichtanteile in Bruchteilen für die Erben überhaupt erst errechnet werden.
Auch das "Berliner Testament" hält für Erblasser Optionen offen, z. B. über Vermächtnisse, Regelungen zu treffen, die die Erbmasse belasten.
Mit freundlichem Gruß
Zitat:Wurde ein Eigentumsanteil eingetragen? Wenn ja, zu welchem Bruchteil?
Ich lese den Beitrag so, dass beide als Eigentümer eingetragen sind.
Zitat:Hieraus können Pflichtanteile in Bruchteilen für die Erben überhaupt erst errechnet werden.
Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben. Der Pflichtteilsanspruch ist lediglich ein Anspruch in bar und berechnet sich aus dem gesamten Nachlass des Erblassers (Guthaben minus Schulden).
-- Editiert von cruncc1 am 09.09.2016 22:06
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