Mein Vater und meine Stiefmutter haben gemeinsam ein Berliner Testament verfaßt. Danach erbt der Hinterbliebene alles. Nach dem Tode des zuletzt Verstorbenen sollen beide Kinder zu gleichen Teilen erben. Mein Vater verstarb vor ca. 2 Jahren und hatte ein Einfamilienhaus mit in die Ehe gebracht. Meine Stiefmutter hat dieses Haus kürzlich meiner Schwester geschenkt. Für mich "0"-Lösung. Darf Sie das tun? Schließlich wird damit der Passus, dass am Ende beide Kinder zu gleichen Teilen erben sollen ausgehebelt. Das gilt allerdings nur, wenn die Stiefmutter 10 Jahre nach der Schenkung noch lebt (wird sie wohl).
Bernd
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"Bernd Sommerfeldt"
Berliner Testament - Schenkung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Nun, eine Null-Lösung ist das ja noch lange nicht. Wenn ich mal davon ausgehe, daß Vater das Grundstück (nicht Haus) zu 100% gehabt hat, dann sind es (bei Zugewinngemeinschaft) zunächst mal 1/4, was Dir als Nacherbrecht niemand mehr nehmen kann. Also kann Deine Stiefmutter Deiner Schwester maximal ihren Anteil schenken und wenn sie befreite Vorerbin ist, ihr auch noch den anderen 1/4 Teil übertragen. Vermutlich - und hier kommt es auf den Wortlaut des Testaments an - wirst Du beim Tod Deiner Stiefmutter ohnedies noch ein weiteres 1/8 als Pflichtteil fordern können. Auf die Schenkung oder die 10-Jahresfrist kommt es dabei nicht an.
Also, wo liegt das Problem ?
Wolfgang
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