Berliner Testament - Solange einer von uns lebt, minimum Erbe für alle anderen Erbberechtigten

20. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alfred Ahnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Solange einer von uns lebt, minimum Erbe für alle anderen Erbberechtigten

Für Experten (mit und ohne "-") ist es sicherlich ganz einfach, für mich leider nicht.
Wir sind beide zum 2. mal verheiretet (meine Frau geschieden, 1 Kind [40 Jahre], 1 Enkel, 3 Geschwister, eine Mutter. Ich war verwitwet, habe 1 Bruder, 1 Schwester, 6 Nichten + Neffen, keine Eltern, 2 Neffen = Kinder meines verstorbenen Bruders).
Wir wollen ein Berliner Testament machen: gegenseitige Alleinerben. Sollte ich (kinderlos) Erstversterbender sein, kann der Sohn meiner Frau aus 1. Ehe einen Pflichtteil beanspruchen, oder gar gesetzlichen Erbanteil? Wie ist es im umgekehrten Fall mit meinen Geschwistern, meine Frau verstirbt vor mir?
Uns schwebt vor: Solange einer von uns lebt, minimum Erbe für alle anderen Erbberechtigten. Im Falle, dass wir beide gleichzeitig zu Erblassern werden: Ihr Sohn und mein Bruder sollen sich das Erbe teilen ("...meine Schwester hat genug!")
Ich bin mal gespannt...
Mit freundlichen Grüßen, Alfred Ahnungslos

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"Errare humanum est - Irre sind auch Menschen"

-- Editiert Alfred Ahnungslos am 20.07.2012 22:52

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn ihr ein Berliner Testament macht, seit ihr beide festgelegt, das wisst ihr hoffentlich; es läßt sich einseitig nichts mehr ändern! Doch Dinge ändern sich im Leben! Alles was ihr im Berliner Testament festlegt, könnt ihr auch in Einzeltestamenten festlegen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wir wollen ein Berliner Testament machen: gegenseitige Alleinerben.
Unter einem "Berliner Testametn" versteht man die Erbeinsetzung des Ehegatten und die Schlusserbeinsetzung eines/der Kinder.

Sollte ich (kinderlos) Erstversterbender sein, kann der Sohn meiner Frau aus 1. Ehe einen Pflichtteil beanspruchen, oder gar gesetzlichen Erbanteil?
Nein, dieser ist nicht mit dir verwandt.

Wie ist es im umgekehrten Fall mit meinen Geschwistern, meine Frau verstirbt vor mir?
Auch hier gibt es keinen Pflichtteilsanspruch; diesen haben nur Ehegatten, Kinder und Eltern, nicht jedoch Geschwister.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Erben_und_Vererben.pdf?__blob=publicationFile

Im Falle, dass wir beide gleichzeitig zu Erblassern werden: Ihr Sohn und mein Bruder sollen sich das Erbe teilen
Dass beide gleichzeitig versterben, ist relativ unwahrscheinlich. Hierbei kommt es auf die genaue Sterbeminute an.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn ihr ein Berliner Testament macht, seit ihr beide festgelegt, das wisst ihr hoffentlich; es läßt sich einseitig nichts mehr ändern! Doch Dinge ändern sich im Leben! Alles was ihr im Berliner Testament festlegt, könnt ihr auch in Einzeltestamenten festlegen
Der Sinn eines solchen Testaments ist gerade die Bindung und dass der Überlebende das Testament nicht mehr ändern kann.



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#4
 Von 
Alfred Ahnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Beitrag in 3 Teilen.
"Dass beide gleichzeitig versterben, ist relativ unwahrscheinlich. Hierbei kommt es auf die genaue Sterbeminute an. .
Damit kann ich nun garnichts anfangen. In unserer äußerst mobilen Welt mit hoch entwickeltem Tourismus noch nie was von Unfällen und Katastrophen zu Lande, zu Wasser und in der Luft gehört? Geht die Sterbereihenfolge automatisch nach Alphabet im Minutenabstand? Ich hätte mehr Realitätsnähe erwartet.
Alf Ahn


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"Errare humanum est - Irre sind auch Menschen"

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Damit kann ich nun garnichts anfangen.
Dann werde ich dir das erklären:

Die Sterbeminute spielt dann eine große Rolle, wenn die Ehegatten z.B. jeder sein Kind zum Schlusserben bestimmt hat. Wenn die Ehefrau zuerst verstirbt (z.B. 5 Minuten) ist der Ehemann deren Alleinerbe (auch wenn dieser direkt nachverstorben ist). Somit hätte das Kind der vorverstorbenen Ehefrau lediglich einen Pflichtteilsanspruch.

Ich hätte mehr Realitätsnähe erwartet.
Hauptsache du hast die entsprechende Realitätsnähe. :???:




-- Editiert cruncc1 am 21.07.2012 13:56

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#6
 Von 
Alfred Ahnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt passiert gerade das, was ich befürchtet habe.
Im Detail: Ich habe 30 Jahre mein Geld damit verdient, dass ich x-mal mit einem nicht ganz unbekannten deutschen Kranich um die ganze Welt geflogen bin. Wie Du siehst (liest) habe ich das alles ohne ein gekrümmtes Haar "überstanden". Meine verstorbene Frau, z.B., hat den Kranich und mich auf bestimmt 35% der "Reisen" begleitet. Was wäre wenn...?
Es wird behauptet, dass südeuropäische Schiffskapitäne schon ganze Kreuzfahrtschiffe im Mittelmehr umgekippt haben, nur weil sie nochmal jemandem winken wollten. Da waren sicherlich mehr als 2 - 3 Ehepaare an Bord. Es soll auch schon mal in dem so perfekten Deutschland ein vollbesetzter ICE an mehrere Brückenfeiler geknallt sein und von den Reisebussen, die unter anderem durch Fahrfehler die Böschung hinuntergestürtzt sind, wäre auch noch zu berichten.
Meine Frau und ich sind die Hälfte eines Jahres auf Reisen, eben in allen 3 Elementen. Also cruncc1, wir treffen uns in der Realität! Ok? Die Frage ist nur
"Wann?"

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"Errare humanum est - Irre sind auch Menschen"

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Warum streitet Alfred Ahnungslos nicht bei einem Beratungs-

gespräch (180€-200€)mit einem RA ? Da erfährt man was über

Realitätsnähe.


lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 21.07.2012 15:28

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

Wenn Du mit Deiner Frau ein Berliner Testament hast und ihr, beide versterbt gleichzeitig, dann erben die eingesetzten Schlusserben.

Hinsichtlich eventueller Pflichtteile gelten die schon gegebenen Antworten.

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" "

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Testament: letzter Wille

Wieso sollte man nicht auch den gleichzeitigen Sterbefall mit seinem "letzten Willen" regelen können?

Es bedarf nur entsprechender klarer Formulierungen.

Im Übrigen gibt es die geliebte Auslegung. ;)

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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
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