Meine Großeltern hatten sich für ein Berliner Testament entschieden -ganz klassisch gegenseitig zum Alleinerbin -und meinen Vater zum Schlusserben als Alleinerbe eingesetzt. Ihre Tochter wurde nicht bedacht, da Sie zu Lebzeiten bereits 2 Wohnungen bekommen hatte.
Mein Vater ist vor 10 Monaten gestorben, meine Großmutter vor 2 Monaten. Der Opa bereits vor einigen Jahren.
Nach dem Tod meines Vaters hat meine Tante zu meiner Oma gesagt - "jetzt ist das Testament ja nicht mehr gültig, weil mein Vater gestorben ist", was natürlich falsch ist, da er 2 Kinder hinterlässt.
Das Nachlassgericht hat mich und meine Schwester bis jetzt nicht informiert, obwohl alle Testamente Mitte Dezember eröffnet wurden.
Meine Tante verkauft jetzt das gesamte Haus, da 2 Wohnungen Ihr ja schon gehört hatten und Sie Alleinerbin der unteren Wohnung der Großeltern geworden ist.
Selbstverständlich werden wir einen Fachanwalt beauftragen.
Jetzt geht es ja auch darum den Verkauf des Hauses aufzuhalten. Kann man da überhaupt etwas machen, da meine Tante ja aktuell im Recht ist. Im neusten Testament steht Sie als Alleinerbin drin und eine Anfechtung des Testaments wird dauern.
Kann der Maklerin untersagt werden zu kooperieren mit meiner Tante? Was kann ich bzw. Mein Anwalt tun um den Verkauf des Hauses zu stoppen?
Die Chancen, dass das neue Testament angefochten werden kann sind ja sehr gut.
Danke für eure Meinungen
Berliner Testament - Tochter hat es mit neuem Testament ausgehebelt
Zitat :Nach dem Tod meines Vaters hat meine Tante zu meiner Oma gesagt - "jetzt ist das Testament ja nicht mehr gültig, weil mein Vater gestorben ist", was natürlich falsch ist, da er 2 Kinder hinterlässt.
Wurde ein Ersatzerbe eingesetzt für den Fall, dass der Alleinerbe vor dem Überlebenden stirbt?
Zitat:Meine Tante verkauft jetzt das gesamte Haus, da 2 Wohnungen Ihr ja schon gehört hatten und Sie Alleinerbin der unteren Wohnung der Großeltern geworden ist.
Ja und?
Zitat:Selbstverständlich werden wir einen Fachanwalt beauftragen.
Wozu?
Zitat:Jetzt geht es ja auch darum den Verkauf des Hauses aufzuhalten. Kann man da überhaupt etwas machen, da meine Tante ja aktuell im Recht ist.
Wenn die Tante aktuell im Recht ist, wird man nichts machen können.
Zitat:Im neusten Testament steht Sie als Alleinerbin drin und eine Anfechtung des Testaments wird dauern.
Welche Anfechtungsgründe?
Zitat:Kann der Maklerin untersagt werden zu kooperieren mit meiner Tante?
Nein.
Zitat:Was kann ich bzw. Mein Anwalt tun um den Verkauf des Hauses zu stoppen?
Nichts. Offensichtliche wurde die Tochter nach dem Tod des Sohnes als Alleinerbin eingesetzt.
Zitat:Die Chancen, dass das neue Testament angefochten werden kann sind ja sehr gut.
Weshalb sollen die Chancen gut sein?
selten so eine unqualifizierte Antwort gelesen
Bitte Berliner Testament UND Wichtig BINDUNGWIRKUNG nachlesen!
Meine Oma war an das ursprüngliche Testament gebunden und kann es nicht komplett ins Gegenteil verkehren - was jetzt passiert ist.
Schlusserbeneinsetzung - ist bindent!
Ersatzerben sind nicht benannt. Was nach BGB 2069 auch nicht notwendig ist.
Die Anfechtung des neuen Testaments zugunsten meiner Tante hat große Aussicht auf Erfolg.
Deshalb die Frage Wie man die Tante stoppen kann - die Sache ist ja sehr eindeutig.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich verstehe deine Sorge und auch deinen Ärger. Ich verstehe allerdings nicht die Anfrage hier im Forum. Deine Ziele kannst du nur per Anwalt verfolgen, Meinungen hier aus dem Forum helfen dir da gar nichts.
Zitat :Bitte Berliner Testament UND Wichtig BINDUNGWIRKUNG nachlesen!
Die Rechtslage ist @Cruncc1 bekannt.
Zitat :Schlusserbeneinsetzung - ist bindent!
Der Schlusserbe ist aber vorberstorben.
Zitat :Ersatzerben sind nicht benannt. Was nach BGB 2069 auch nicht notwendig ist
Doch, das wäre hier notwendig gewesen.
Zitat :Die Anfechtung des neuen Testaments zugunsten meiner Tante hat große Aussicht auf Erfolg.
Ich halte die Erfolgsaussichten für gering, genauer sehe ich eigentlich keine Erfolgsaussichten.
Zitat :Das Nachlassgericht hat mich und meine Schwester bis jetzt nicht informiert, obwohl alle Testamente Mitte Dezember eröffnet wurden.
Wurde denn noch was beantragt?
Die Bindungswirkung vom Berliner Testament kann im Testament selbst aufgehoben worden sein. Hier mal nachprüfen.
Wenn das zweite ein notarielles Testament ist, kann die Tochter ggf. beim Grundbuchamt die Umschreibung des Hauses auf sich vornehmen lassen und dann frei verfügen.
Ansonsten läuft es über Erbschein, wo der TE auch noch mitreden kann. (Anwalt)
Schon an Pflichtteil degacht? Manchmal ist der ein einfacherer Weg.
Zitat :Die Bindungswirkung vom Berliner Testament kann im Testament selbst aufgehoben worden sein. Hier mal nachprüfen.
Die Bindungswirkung wurde dadurch aufgehoben, dass der Schlusserbe vorverstorben ist.
OLG Düsseldorf – Beschluss vom 11.05.2020 (Az.: I-3 Wx 135/19)
Zitat :Schon an Pflichtteil gedacht?
Der Pflichtteilsanspruch besteht natürlich.
-- Editiert von User am 6. Januar 2026 09:30
Ich frag mich in so Fällen immer, warum man keinen Erbschein beantragt. Dann weiß man doch, wie das Nachlassgericht die Situation bewertet und kann gegebenenfalls einen Anwalt einschalten. Aber abgesehen davon, zum Hausverkauf: ein Vertragsverhältnis besteht nur zwischen der Maklerin und ihrer Auftragserteilerin. Nur da ist eine individuelle Gestaltung möglich. Da bist Du außen vor. Abgesehen davon überprüft ein Notar bei einem Grundstücksverkauf sehr genau, ob der Verkäufer dazu berechtigt ist.
wirdwerden
Zitat :Ich frag mich in so Fällen immer, warum man keinen Erbschein beantragt.
Vielleicht, weil das Geld kostet und ein solcher Antrag ohne fundierte juristische Begründung ggf. nicht zielführend ist.
Zitat :Dann weiß man doch, wie das Nachlassgericht die Situation bewertet und kann gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.
OK, der Anwalt kostet noch viel mehr Geld. Die Kosten für einen Anwalt können in dem hier diskutierten Fall durchaus 5-stellig werden.
Die Antwort war qualifiziert und korrekt.Zitat :selten so eine unqualifizierte Antwort gelesen
hh, da die Fragestellerin ja auf jeden Fall mit der Situation so nicht einverstanden ist und sie überprüfen lassen will, schien mir mein Vorschlag so als Einstieg noch als der kostengünstigste. Das war meine Überlegung.
wirdwerden
Zitat :Die Anfechtung des neuen Testaments zugunsten meiner Tante hat große Aussicht auf Erfolg.
Warum war man unter solchen Umständen noch nicht beim Spezialanwalt für Erbrecht?
Zitat :Deshalb die Frage Wie man die Tante stoppen kann - die Sache ist ja sehr eindeutig.
Eine einstweilige Verfügung könnte hilfreich sein.
Der spezialisierte Anwalt wird passende Wissen verfügbar haben.
Zitat :Schlusserbeneinsetzung - ist bindent!
Der Schulusserbe ist tot. Was es nicht gibt kann nicht binden.
Zitat :Ersatzerben sind nicht benannt.
Bedauerlich dies hätte die unerwünschten Folgen verhindert.
Zitat :Was nach BGB 2069 auch nicht notwendig ist.
§ 2069 kommt nur *im Zweifel* zur Anwendung.
Das Gericht sah hier keine Zweifel. Andere haben keine Zweifel vorgetragen.
Zitat :Eine einstweilige Verfügung könnte hilfreich sein.
Wie will man die denn begründen?
Zitat :Wie will man die denn begründen?
Genau dafür gibts den Anwalt.
Wie ich das sehe:
* Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen.
* Erst vor Gericht die Sache mit dem Testament klären
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
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- mit Empfehlung
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