Berliner Testament - Vater überschreibt Teil des Erbes an neue Lebenspartnerin

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Vater überschreibt Teil des Erbes an neue Lebenspartnerin

Unsere Eltern haben damals ein Berliner Testament gemacht und meine Schwester und mich als Schlusserben eingesetzt. Unsere Mutter ist vor ein paar Jahren leider verstorben. Nun hat unser Vater eine neue Lebenspartnerin. (Sie ist ebenfalls Witwe und bekommt eine hohe Witwenrente, die Sie durch eine erneute Heirat nicht verlieren möchte.) Nach nur einem Jahr des Zusammenlebens, hat unser Vater sich von ihr eine größere Summe Geld geben lassen und dafür eine Grundschuld auf das Haus zu ihren Gunsten eintragen lassen. Das Haus ist aber Teil des Erbes. Von dem Geld wurden teilweise Renovierungsarbeiten/Umbauten am Haus durchgeführt und PKW's angeschafft, Urlaube gemacht etc.

Ist es rechtlich zulässig, dass unser Vater einen großen Teil des Erbes auf diese Weise an seine neue Lebenspartnerin und automatisch auch an deren Kinder weitergibt ? Welche Möglichkeiten haben wir dagegen Widerspruch zu erheben ?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Kommt drauf an:
Hat die Mutter dem Vatter per Testament die freie Verfügungsgewalt über die Immobilie gegeben?
Hatte der Vater schon vor der Erbschaft Anteile an der Immobilie?

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#2
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Anteile an der Immobilie hatte unser Vater schon vor der Erbschaft. Ob unsere Mutter im Testament freie Verfügungsgewalt über die Immobilie gegeben hat, weiß ich nicht. Ich habe nur einen Auszug erhalten in dem steht: "Wir setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen und unbeschränkten Erben ein." Der Rest ist unkenntlich gemacht.

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Dann ist der Vater Alleinerbe und kann mit dem geerbten Geld und dem Haus machen was er möchte. Machen könnt ihr dagegen nichts. Letzten Endes gibt er auch nicht einen Teil des Erbes an seine neue Partnerin weiter, sondern er hat Schulden bei seiner Partnerin, die diese abgesichert haben möchte.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist hier ob hier eine verdeckte Verschiebung von Kapital erfolgt die durch den Erbvertrag nicht zulässig wäre und auch Rückgängig gemacht werden könnte, aber hierzu wäre eine genauere Analyse des Sachverhalts nötig.

Welcher Erbvertrag? Hier gibt es ein Berliner Testament.

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Snaily):
Anteile an der Immobilie hatte unser Vater schon vor der Erbschaft. Ob unsere Mutter im Testament freie Verfügungsgewalt über die Immobilie gegeben hat, weiß ich nicht. Ich habe nur einen Auszug erhalten in dem steht: "Wir setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen und unbeschränkten Erben ein." Der Rest ist unkenntlich gemacht.


In diesem Fall seit ihr aber nicht Nachereben sondern Enterbt und somit gilt der Schutz von § 2113 Absatz 1 BGB auch nicht.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
In diesem Fall seit ihr aber nicht Nachereben sondern Enterbt...

Niemand hat hier was von Nacherben geschrieben.

Der TE schreibt bereits im Eingangspost:
Zitat:
Unsere Eltern haben damals ein Berliner Testament gemacht und meine Schwester und mich als Schlusserben eingesetzt.


-- Editiert von cruncc1 am 14.01.2017 17:52

-- Editiert von cruncc1 am 14.01.2017 17:53

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Der Vater überschreibt doch kein Erbe, sondern Schulden werden abgesichert.

wirdwerden

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das sehe ich wie wirdwerden.

Der Vater hat nichts überschrieben und es ist das ligitime Recht der Lebensgefährtin, dass sie das geliehene Geld zurück bekommt.

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#10
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Der TE wirft m.E. schon eine legitime Frage auf. Wenn der überlebende Ehegatte eine Grundschuld bewilligt, dann mindert er wirtschaftlich gesehen den Nachlass. Dazu muss die Sicherheit noch nicht mal gezogen werden.

Das ist hier eine ganz ähnliche Problemlage wie bei § 2287 BGB analog - wenn denn das Testament bindend geworden ist; das wissen wir ja nicht genau.

Also so einfach würde ich es mir hier nicht machen. Ansonsten wäre das für den überlebenden Ehegatten eine gute Strategie, um ohne benachteiligende Schenkung im engeren Sinne an besagtem § 2287 vorbeizukommen. Er müsste ja dann vielleicht einfach die Rückzahlung verweigern...

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#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
In diesem Fall seit ihr aber nicht Nachereben sondern Enterbt...

Niemand hat hier was von Nacherben geschrieben.

Der TE schreibt bereits im Eingangspost:
Zitat:
Unsere Eltern haben damals ein Berliner Testament gemacht und meine Schwester und mich als Schlusserben eingesetzt.



Schlusserben sind Nacherben ;) Aber nicht jeder Nacherbe ist ein Schlusserbe.
Nur widerspricht sich der TS eben. Zwar wird im Eingangspost ein Berliner Testament erwähnt aber dann bei Antwort #2 ein sehr eingeschränktes Testament welches eben kein Berliner Testament, bei dem Kinder die Nacherben sind, zu sein scheint.

Von demher ist es wichtig abzuklären ob es nun wirklich ein Berliner Testament ist oder eben doch nicht.

-- Editiert von FareakyThunder am 15.01.2017 12:08

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#12
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Schlusserben sind keine Nacherben und Nacherben keine Schlusserben. Der Begriff des Berliner Testaments ist gesetzlich nicht definiert. Es kann sowohl "Vollerbschaft" des überlebenden Ehegatten und Schlusserbeneinsetzung der (im Regelfall) Kinder damit gemeint sein oder auch Vorerbschaft des Ehegatten und Nacherbschaft der Kinder.

-- Editiert von salkavalka am 15.01.2017 12:47

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#13
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Die Frage ist hier ob hier eine verdeckte Verschiebung von Kapital erfolgt die durch den Erbvertrag nicht zulässig wäre und auch Rückgängig gemacht werden könnte, aber hierzu wäre eine genauere Analyse des Sachverhalts nötig.

Welcher Erbvertrag? Hier gibt es ein Berliner Testament.


So ist es. Steht doch schon in der Überschrift ;-)

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#14
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja nicht so, dass unser Vater das Geld dringend gebraucht hätte. Er hat eigentlich genug Bar-Kapital. Es ging darum der neuen Lebensgefährtin einen Teil der Immobilie zu überschreiben (was sicher anders nicht möglich war). Von dem Geld wurde auch nichts grundlegend umgebaut sondern überwiegend Möbel angeschafft, PKW's, Urlaube gemacht etc. Wir befürchten aber auch, dass unserem Vater nicht ganz bewußt ist, dass er somit eigentlich alles alleine bezahlt hat.(und sie ist nicht arm.) Dabei finde ich es noch nicht mal so schlimm und kann es auch irgendwie verstehen, dass sie gerne irgendwie das Gefühl haben möchte, dort nicht nur ein Wohnrecht auf Zeit zu haben. Aber was mich extrem stört, ist dass wir unser Erbe dann mit ihren Kindern teilen müssen. Das war sicher nicht im Sinne meines Vaters und auch sicher nicht im Sinne meiner verstorbenen Mutter. Wir werden da sicher auch bei Zeiten mal ein Gespräch führen und das erörtern. Mich hätte aber sehr die Rechtslage interessiert, für den Fall, dass man sich total quer stellt.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Vor der Eintragung einer Grundschuld sind gewisse Formalien zu beachten, die fällt nicht vom Himmel. Ich gehe mal davon aus, dass der Vater weiss, was er tut bzw. getan hat. Und wenn sie Sachen finanziert, dass ist es doch so in Ordnung. Hätte er direkt bezahlt, wäre das Geld doch auch weg. Mensch gönn den beiden doch ihr gutes Leben. Sie wirtschaften gemeinsam, können sich vieles leisten, das ist doch super. Und Ihr müsst Euch doch nicht mit Ihren Kindern auseinander setzen. Wenn der Vater stirbt, dann wird die Grundschuld abgelöst, und das wars.

wirdwerden

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#16
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

....und wenn dann kein Geld mehr da ist, dann müssen wir das Haus verkaufen um die Kinder auszuzahlen ? Auch wenn Sie vor meinem Vater sterben sollte, dann hätte mein Vater ihre Kinder als Gläubiger. Wenn dann das Geld nicht reicht um diese auszuzahlen, müsste er auch sein zu Hause verkaufen. Das ist doch furchtbar oder sehe ich das falsch ?

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mensch, Du schreibst doch selbst, er hat sich von ihr eine größere Summe geben lassen. Aus was für Gründen auch immer. Und diese Summe ist eben abgesichert worden. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert. Warum sollte sie ihm eine größere Summe geben ohne jedwede Absicherung?

wirdwerden

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#18
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil die Beiden von dem Geld Möbel, PKW's und Urlaube finanzieren. Korrekt wäre wenn Sie 50 % als Grundschuld bekäme oder besser einen Schuldschein oder irgendwas und nicht einen Großteil von unserem Erbe.

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Was ist der Unterschied zwischen Schuldschein und Grundschuld? Mensch, es ist doch nicht Euer Erbe, der Vater lebt doch noch.

wirdwerden

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#20
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

An einer moralischen Bewertung sind wir nicht interessiert! Dazu müssten hier noch viele private Details erörtert werden. Uns interessiert nur die rechtliche Lage. Vielen Dank ;-)

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#21
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Rechtlich gehört euch nichts. Der Vater lebt und wenn der jetzt das Haus verkauft und alles auf den Kopf haut um sein Leben zu genießen ist das vollkommen legitim. Kümmert Euch lieber um die eigenen Angelegenheiten. Was der Vater macht geht euch nichts an und er ist auch nicht verpflichtet euch etwas zu hinterlassen. Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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#22
 Von 
Snaily
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
Rechtlich gehört euch nichts. Der Vater lebt und wenn der jetzt das Haus verkauft und alles auf den Kopf haut um sein Leben zu genießen ist das vollkommen legitim. Kümmert Euch lieber um die eigenen Angelegenheiten. Was der Vater macht geht euch nichts an und er ist auch nicht verpflichtet euch etwas zu hinterlassen. Farnmausi


Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich mit nutzlosen und unqualifizierten Ratschlägen besser zurückhalten.

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