Hallo an alle Experten,
habe folgende Frage:
Mutter ist Erbin lt. Berliner Testament 1 Immobilie
im Wert von 240 TSD Euro.
Sie macht jetzt ein neues Testament mit einem Vermächtnis für ein Kind von ihren Dreien.
Dieses soll die Immobilie für 60TSD Euro bekommen und muß seinen 2 Geschwistern jeweils 20TSD Euro ausbezahlen.
Meine Frage ist nun "gibt es einen Pflichtteil
und wie wird dieser berechnet?"
Danke schon mal für eine Auskunft.
LG Erimaus
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Berliner Testament-Vermächtnis-Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Welchen Wert eine Immobilie hat, kann man nicht per Testament festlegen.
Wenn die Mutter will, das ein Kind das Haus bekommt, und die beiden anderen ihren Anteil in Geld, dann sollte im Testament besser kein Geldbetrag stehen, sondern der gewünschte prozentuale Anteil des Hauswertes.
Im konkreten Fall kann es sein, das beide genannten Hauswerte (240.000 Euro bzw. 60.000 Euro) zum Zeitpunkt der jeweiligen Testamentserstellung richtig waren. Ein Haus kann ja schnell an Wert verlieren, z.B. wenn keine notwendigen Reparaturen vorgenommen werden.
Der Pflichteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, und die Höhe des Anspruchs wird zum Zeitpunkt des Versterbens der Mutter berechnet.
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Danke für Deine Antwort Joebeuel.
Du hast schon recht mit dem Wert, aber im Moment ist es 240TSD wert. Wenn unsere Mutter in vielleicht 10 Jahren verstirbt ist es evtl. weniger wert, aber vielleicht auch mehr, das wird man dann zum gegebenen Zeitpunkt sehen.
Nur was mich hauptsächlich interssiert ist:
wird der Pflichtteil aus dem dann zu schätzenden Hauswert errechnet und wie verhält sich das mit dem Vermächtnis.
Oder ganz klar in Zahlen: was bekommen die 2 Kinder?
LG Erimaus
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Der Pflichtteil wird nach dem tatsächlichen Hauswert zum Zeitpunkt ihres Todes berechnet. Die Mutter kann nicht einfach einen Hauswert festlegen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in diesem Fall also 1/6 für jedes Kind. Wenn kein weiterer Nachlass vorhanden ist, erhält jedes Kind also mindestens 40.000€.
Zudem wäre zu prüfen, ob die Mutter überhaupt berechtigt ist, so ein Testament zu verfassen. Darin dürfen nur Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Berliner Testament nicht widersprechen.
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Hallo Tao
kannst Du mir bitte mal Deinen letzten Absatz erklären,
denn meine Mutter ist befreit und kann das Testament ändern.
Aber welche Bestimmungen widersprechen dem Berliner Testament?
LG
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Wenn Deine Mutter befreit ist, dann trifft der letzte Absatz nicht zu.
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