Berliner Testament - Welchen Anspruch hat unsere Mutter oder die Halbschwester?

23. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
fannie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Welchen Anspruch hat unsere Mutter oder die Halbschwester?

Hallo !
Ich bin etwas ratlos und hoffe irgendjemand im Forum kann mir weiterhelfen.
Meine Großeltern haben vor ca.20 Jahren ein " Berliner Testament " aufgesetzt.Meine Oma starb vor 17 Jahren.Meine Mutter ( einziges Kind der beiden ) hat damals auf ihren Pflichtteil verzichtet.
In dem Testament ist meine Mutter als Vorerbin eingesetzt.Meine ältere Schwester und ich sind als Nacherben genannt.In dem Testament heißt es dann noch , dass andere eventuell noch geborene Enkel nicht erben .Vor 15 Jahren bekam meine Mutter noch eine Tochter.
Jetzt verlangt meine Mutter , das meine große Schwester und ich beim Notar etwas aufsetzen lassen ,dass wir unsere kleine "Schwester" anerkennen und sie dadurch einen Pflichtteil bekäme.Außerdem will sie das Haus meines Opa´s nach seinem Tod verkaufen .Großzügigerweise will sie den Erlöß dann durch 4 teilen !
Wie sieht das rechtlich aus , meine große Schwester und ich haben mit unserer kleinen Halbschwester nicht viel am Hut und finden es nicht richtig , dass das Testament der Großeltern so missachtet wird .Welchen Anspruch hat unsere Mutter oder die Halbschwester ?Wie sieht es mit vorhandenem Bargeld aus oder dem Konto über das unsere Mutter eine Vollmacht hat ?
Ich finde es einfach nur Würdelos wie meine Mutter schon vor dem Tod ihres Vaters alles an sich raffen will.Ich habe einen guten Kontakt zu meinem Opa und ich glaube der würde ausrasten wenn er von den Aktivitäten seiner Tochter wüßte .Ich habe schon darüber nachgedacht ihm alles zu sagen , aber ich habe Angst das er das gesundheitlich nicht verkraftet !
Also , wer weiss Rat ?
Schönen Dank schonmal !




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Also deine Mutter "rafft", hat Vollmacht und alles über Opas Konto und du willst ihm nichts darüber sagen, aus Angst, dass er das nicht verkraftet?
Nun aber zum Problem: Ist dass Testament deiner Großeltern vom Notar erstellt und vom Amtsgericht "eröffnet"?
Wie ist die genaue Regelung mit "Vorerbin"?
Das Testament kann normalerweise nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden, welchen Sinn hat da eine "Anerkennung" eurer Halbschwester?
Im Normalfall würde deine Mutter doch sowieso alles erben, wenn Großvater stirbt. Nur wenn von dem Geld/Haus usw. bei ihrem Tod noch etwas da ist, erben das du und deine Schwester.
Auch wenn ihr etwas Probleme mit eurer Halbschwester habt, ist sie genauso mit Opa/Oma verwandt wie ihr. Dass eure Mutter möchte, das sie etwas abbekommt ist doch verständlich.
Aber ohne den Text des Testamentes genau zu kennen, kann es alles falsch sein, was ich geschrieben habe.
Lass dir sonst das Testament von einem Notar genau erklären.
Ich glaube, du und deine Schwester wollt wohl nichts abgeben an die "Halbschwester".

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#2
 Von 
fannie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !
Ich glaube , du hast da etwas falsch verstanden.Ich habe nichts dagegen , das meine Halbschwester etwas erbt.Aber laut der Aussage meines Opa`s hat meine Mutter lediglich ein Wohnrecht in seinem Haus .Als Erben sind meine Schwester und ich benannt.Mein Opa möchte nicht , das meine Mutter etwas erbt , weil er Angst hat ,das sie alles durchbringt und wir leer ausgehen.Er ist total zerstritten mit ihr und ihrem neuen Mann !!
Gestern hat er mir mitgeteilt , um Streitereien nach seinem Tod auszuschließen will er das Haus einer Stiftung vermachen und meiner Schwester und mir das Geld vererben das er zur Zeit noch auf dem Konto hat.(Im Vergleich zum Wert des Hauses Peanuts !!)
Damit hätte meine Mutter ihr Ziel erreicht :Wenn sie nichts erbt ,kriegt keiner das Haus !!
Meine Großeltern haben schon immer gesagt , das meine Schwester und ich erben sollen und meine Mutter lediglich ein Wohnrecht erhällt.
Wieso sollte das plötzlich anders sein nur weil unsere Mutter ihre Felle davon schwimmen sieht ?! Übrigens alle 3 Enkelkinder bekommen ein Sparbuch vom Opa also geht auch unsere Halbschwester nicht leer aus !!

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#3
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Wenn ich den Artikel in der Zeitung richtig interpretiere,können die Kinder selbst beim Berliner Testament auf die sofortige Auszahlung ihres Anteiles an dem Erbe bestehen.
Stimmt das so ?

Nach meinen Informationen erbt beim Berliner Testament zunächst der hinterbliebene Ehepartner.Erst wenn er stirbt, kommen die Kinder.
Hilfe, falsche Rubrik,kann es aber nicht mehr ändern.Tut mir Leid.
-- Editiert von sigrid curity am 09.01.2006 17:10:23

-- Editiert von sigrid curity am 09.01.2006 17:11:20

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Die Kinder können auf Ihrem Pflichteil bestehen. Pflichteil bedeutet die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Aber Vorsicht: Häufig ist im Berliner Testament geregelt, daß im Fall des Geltendmachens des Pflichtteil auch beim Tod des überlebenden Ehegattens das Kind auch dann nur den Pflichtteil erbt.

Es gilt somit zu überlegen: Taube auf dem Dach oder Spatz in der Hand.

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 864x hilfreich)

Hallo!
also ich verstehe Dich so, dass das Berliner
Testament Dich und Deine Schwester als Erben vorsieht, die nachgeborene Schwester nicht erbberechtigt ist.

Du sprichst allerdings einmal von deiner
Mutter als Vorerbin und dann hat sie lediglich ein eingetragenens Wohnrecht. Da ist natürlich ein wesentlicher Unterschied
Du solltest das Testament genau lesen.
Dann kann man etwas dazu sagen.

Sollte es so sein, dass Deine Mutter nur ein
Wohnrecht hat, sehe ich eigentlich keine
Gefahr dass sich an der Verfügung Deiner
Großeltern etwas ändern könnte.

Man müsste prüfen, ob der Großvater das Haus mit dem eingetragenen Wohnrecht Deiner Mutter und für ihn selbst verkaufen kann, um so noch jetzt sein Vermögen verteilen zu können.


-- Editiert von odil am 13.04.2006 10:04:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Ich habe das so verstanden, dass im gemeinsamen Testamet der Großerletern die Mutter als Vorerbin eingesetzt wurde.

Da der Großvater noch lebt, ist diese Vorerbschaft noch gar nicht eingetreten.

Daher widerspricht sich Wohnrecht und Vorerbschaft nicht.

Da die Mutter nur Vorerbin ist, darf sie das Haus gar nicht verkaufen (§ 2113 BGB ).

Ein notarieller Vertrag zugunsten der Halbschwester ist freiwillig.

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