Hallo, kann man bei einem Berliner Testament auch Jahre später Widerspruch einlegen, wenn der Sohn erbt, aber die uneheliche, offiziell nicht anerkannte Tochter ihren Pflichtanteil einklagen will?
Oder muss man gelich nach Eröffnung des testaments Widerspruch einlegen, wenn man überlegt den Pflichtteil einzufordern?
Was sind die ungefähren Kosten wenn man beim Widerspruch verliert? Weiss das jemand ?
Vielen Dank
Berliner Testament Widerspruch einlegen
8. April 2025
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Frage vom 8. April 2025 | 17:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament Widerspruch einlegen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. April 2025 | 18:11
Von
Status: Unbeschreiblich (34049 Beiträge, 17672x hilfreich)
Wenn man den Pflichtteil einfordern will, tut man das einfach - enterbt ist man ohnehin, wogegen will man da bitte "Widerspruch einlegen"?
#2
Antwort vom 8. April 2025 | 18:15
Von
Status: Praktikant (735 Beiträge, 483x hilfreich)
Sicher ist Ihnen entfallen, dass Sie schon einem Thread zu dem Thema haben - schreiben Sie bitte dort weiter.
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