Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Berliner Testament,
Erbe Enkel,
Tochter Wohnrecht,
Sohn soll Pflichtteil erhalten.
Ehemann verstirbt,
Ehefrau verfügt zu Lebzeiten zu Ihrer Tochter, die Wohnrecht nach ihrem Tod bekommt, das das Geld auf dem Girokonto zu gleichen Teilen an sie und ihren Bruder nach ihrem Tod aufgeteilt werden soll.
Ist diese Verfügung rechtswirksam?
Oder bekommen das Geld der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte (1/4) zu gesetzlichen Teilen?
Danke für die Antworten.
LG
Herbert111
-- Editiert von Herbert111 am 24.10.2020 02:00
-- Editiert von Herbert111 am 24.10.2020 02:00
Berliner Testament - Wille des Letztversterbenden zu Lebzeiten mit Ausschluß des Schlusserben
24. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2020 | 01:17
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament - Wille des Letztversterbenden zu Lebzeiten mit Ausschluß des Schlusserben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2020 | 16:45
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
ZitatIst diese Verfügung rechtswirksam? :
Wenn in dem Berliner Testament nicht ausdrücklich steht, dass der Überlebende das Testament ändern darf, kann die Alleinerbin das Testament nicht ändern.
Übrigens muss sich die Tochter nicht dem Wohnrecht zufriedengeben. Wenn dieses weniger wert ist als der Pflichtteil, kann sie Pflichtteilsergänzung verlangen.
-- Editiert von cruncc1 am 24.10.2020 16:48
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