Berliner Testament: Zukünftige Kinder berücksichtigen

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
duise
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament: Zukünftige Kinder berücksichtigen

Hallo,

wir sind ein Ehepaar, kinderlos, und wollen uns gegenseitig zum Alleinerben einsetzen.

Aber es könnte sein, dass es zum Zeitpunkt des Erbfalls Kinder (oder deren Abkömmlinge) von uns gibt. In dem Fall sollen sie die einzigen Erben sein, und zwar alle Kinder zu gleichen Teilen, bzw. deren Abkömmlinge wenn sie nicht mehr leben.

Gibt es keine Abkömmlinge, dann soll alles an eine gemeinnützige Stiftung vererbt werden, wobei unsere Eltern ein Geldvermächtnis erhalten (dass sie den Pflichtteil einklagen könnten ist bekannt).

Wie formuliert man das am besten?

Danke!

-- Editiert von User am 27. Januar 2023 14:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Wenn man sich unsicher bzgl. der Formulierung ist, sollte man einen Notar aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Testamente sind ähnlich wie Umgangsregelungen im Familienrecht immer Regelungen auf Zeit, d.h., sie müssen mitunter durch Änderung der Lebensumstände überarbeitet und angepasst werden. Also, verfasst jetzt ein Testament, welches dem Ist-Zustand entspricht, und überprüft es bei jeder gravierenden Änderung der Lebensumstände.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von duise):
Wie formuliert man das am besten?


In klarem und verständlichem Deutsch.

Wenn man sich das nicht zutraut, dann lässt man ein notarielles Testament erstellen.

0x Hilfreiche Antwort

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