Hallo, ich habe eine Frage:
Liegt hier ein Berliner Testament vor?
Meine Eltern hatten sich gegenseitig für den Fall ihres Ablebens als Alleinerben eingesetzt. Erst danach sollten die Kinder erben. Nun haben sie das aber so gemacht, saß jeder ein eigenes Testament erstellt und unterschrieben hat. Die Formulierungen sind dabei exakt spiegelbildlich. D.h. inhaltlich entspricht es exakt einem Berliner Testament (Numerierung, Wortlaut usw.). Es sind nur zwei separate Schriftstücke, die aber natürlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben sind. Faktisch könnte man sie übereinander legen und hätte ein (!) Testament. Kann das als ein Berliner Testament angesehen werden? Wie sieht das die Rechtsprechung? Meine Eltern, inzwischen verstorben, haben das vermutlich aus Unwissen gemacht.
Berliner Testament?
17. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2019 | 15:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. August 2019 | 17:00
Von
Status: Unbeschreiblich (46706 Beiträge, 16556x hilfreich)
Wie ist das denn formuliert? In der „wir"-Form oder in der „ich"-Form.
Zitat:Meine Eltern, inzwischen verstorben, haben das vermutlich aus Unwissen gemacht.
Dann ist es doch letztlich egal, ob es sich um Einzeltestamente oder um ein gemeinschaftliches Testament handelt.
#2
Antwort vom 17. August 2019 | 17:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beide Testamente sind jeweils in der Ich-Form geschrieben, aber deckungsgleich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. August 2019 | 18:04
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
Zitat:Liegt hier ein Berliner Testament vor?
Nein. Als "Berliner Testament" bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten mit gegenseitiger Erbeinsetzung und Bestimmung von Schlusserben.
Zitat:Kann das als ein Berliner Testament angesehen werden?
Nein, das sind zwei Einzeltestamente und kein "Berliner Testament".
Das spielt aber keine Rolle. Die Erbfolge ist letztendlich dieselbe.
-- Editiert von cruncc1 am 17.08.2019 18:05
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.965
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten