Berliner Testament?

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Running_snoopy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament?

Hallo, ich habe eine Frage:
Liegt hier ein Berliner Testament vor?

Meine Eltern hatten sich gegenseitig für den Fall ihres Ablebens als Alleinerben eingesetzt. Erst danach sollten die Kinder erben. Nun haben sie das aber so gemacht, saß jeder ein eigenes Testament erstellt und unterschrieben hat. Die Formulierungen sind dabei exakt spiegelbildlich. D.h. inhaltlich entspricht es exakt einem Berliner Testament (Numerierung, Wortlaut usw.). Es sind nur zwei separate Schriftstücke, die aber natürlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben sind. Faktisch könnte man sie übereinander legen und hätte ein (!) Testament. Kann das als ein Berliner Testament angesehen werden? Wie sieht das die Rechtsprechung? Meine Eltern, inzwischen verstorben, haben das vermutlich aus Unwissen gemacht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wie ist das denn formuliert? In der „wir"-Form oder in der „ich"-Form.

Zitat:
Meine Eltern, inzwischen verstorben, haben das vermutlich aus Unwissen gemacht.


Dann ist es doch letztlich egal, ob es sich um Einzeltestamente oder um ein gemeinschaftliches Testament handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Running_snoopy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Testamente sind jeweils in der Ich-Form geschrieben, aber deckungsgleich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Liegt hier ein Berliner Testament vor?

Nein. Als "Berliner Testament" bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten mit gegenseitiger Erbeinsetzung und Bestimmung von Schlusserben.
Zitat:
Kann das als ein Berliner Testament angesehen werden?

Nein, das sind zwei Einzeltestamente und kein "Berliner Testament".

Das spielt aber keine Rolle. Die Erbfolge ist letztendlich dieselbe.

-- Editiert von cruncc1 am 17.08.2019 18:05

1x Hilfreiche Antwort

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