Meine Eltern möchten ggf. ein neues Berliner Testament aufsetzen.
Wir sind eine Patchworkfamilie, mein Vater hat 3 leibliche Kinder und 1 uneheliches Kind aus erster Ehe, meine Mutter hat 3 leibliche Kinder, gemeinsame Kinder sind nicht vorhanden.
Im jetzigen Testament wird beim Tod meines Vaters, meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt, seine Kinder können jedoch ihren Pflichtteil zu 1/8 geltend machen. (Den genauen Wortlaut kenne ich nicht)
Wenn mein Vater nun sterben würde, entsteht dann eine Erbengemeinschaft?
Wie ist hier die genaue Aufteilung vom Erbe?
Kann jedes Kind seinen Pflichtteil alleine einfordern oder ausschlagen? Muss der Pflichtteil überhaupt ausgeschlagen werden?
Wir wissen, das ein Kind meines Vaters von Hartz4 lebt (kein Kontakt mehr), hier wird vermutlich das Amt darauf bestehen den Pflichtteil einzufordern.
Werden die Kinder meines Vaters beim Tod vom Amtsgericht informiert, auf Grund des Satzes mit dem 1/8 Pflichtteil?
Wir möchten keine Fehler machen, wenn wir dieses Testament evtl. neu aufsetzten.
Möchten uns aber auch unnötige Arbeit sparen, vielleicht kann das vorhandene Testament ja auch bestehen bleiben.
Wie sieht es aus mit Korrekturen im Testament, es ist kein kurzes...
Darf man hier mit Tipp-Ex arbeiten und diese Korrektur mit Unterschrift bestätigen?
Meine Eltern und ich haben vor kurzem eine Covid-Infektion mit mittelschweren Verlauf überstanden und sind noch mit Spätfolgen belastet. Daher habe ich nicht im Forum genau suchen können, das überfordert mich noch...
Vielleicht kann man mir hier helfen und erklären?
Berliner Testament bei Patchworkfamilie
11. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 11. April 2021 | 13:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament bei Patchworkfamilie
#1
Antwort vom 11. April 2021 | 14:31
Von
Status: Richter (8638 Beiträge, 4687x hilfreich)
Zitat:Im jetzigen Testament wird beim Tod meines Vaters, meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt, seine Kinder können jedoch ihren Pflichtteil zu 1/8 geltend machen. (Den genauen Wortlaut kenne ich nicht)
Jedes Kind kann nach dem Tod des leiblichen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs in bar) geltend machen.
Zitat:Wenn mein Vater nun sterben würde, entsteht dann eine Erbengemeinschaft?
Nein, die Ehefrau wurde doch als Alleinerbin eingesetzt.
Zitat:Wie ist hier die genaue Aufteilung vom Erbe?
Die Ehefrau ist Alleinerbin. Die leiblichen Kinder des Vaters haben einen (rechnerischen) Anspruch in Höhe von 1/16.
Zitat:Kann jedes Kind seinen Pflichtteil alleine einfordern oder ausschlagen? Muss der Pflichtteil überhaupt ausgeschlagen werden?
Jedes Kind kann seinen Pflichtteil innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin geltend machen. Eine Ausschlagung ist nicht erforderlich.
Zitat:Werden die Kinder meines Vaters beim Tod vom Amtsgericht informiert
Das Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden und wird dann eröffnet. Die Kinder werden hiervon vom NG benachrichtigt.
Zitat:Wir möchten keine Fehler machen, wenn wir dieses Testament evtl. neu aufsetzten.
Möchten uns aber auch unnötige Arbeit sparen, vielleicht kann das vorhandene Testament ja auch bestehen bleiben.
Bei diesem Sachverhalt (Patchworkfamili)e sollte man sich beim Notar beraten lassen!
Zitat:Wie sieht es aus mit Korrekturen im Testament, es ist kein kurzes...
Darf man hier mit Tipp-Ex arbeiten und diese Korrektur mit Unterschrift bestätigen?
Von Tipp-Ex würde ich dringend abraten.
Und jetzt?
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