Ich hätte gerne eine Auskunft darüber, ob wir bei der Verfassung eines Berliner Testaments einen Notar o.ä. aufsuchen müssen und mit welchen Kosten man dabei rechnen muss. Oder hat das mit der "Erbmasse" zu tun ?
Gruss Martin
Berliner Testament - braucht man Notar oder hängt das von Erbmasse ab?
Notar wird immer nach dem Wert des Nachlasses bezahlt.
Ein Testament kann immer selbst erstellt werden. Da kannst du im normalen Buchhandel gute Bücher bekommen, damit keine Fehler passieren.
Aber gerade beim Berliner Testament lauern Fallen (siehe hier auch im Forum), die manchmal den Überlebenden besonders einschränken. Um wirklich mit dem Nachlass das passieren zu lassen, was man plant, ist eine Beratung (bei sehr großen Vermögen, verschachtelten Familienverhältnisse) sicher sehr sinnvoll.
Schönen Dank für die Antwort.
Wie hoch ist die Gebühr (evtl. in Prozent des Nachlaßwertes) und gibt es einen Mindestbetrag ?
Gibt es feste Tarife oder hängt es vom einzelnen Notar ab ?
Gruss Martin
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Die Tarife sind festgelegt und daher bei jedem Notar gleich.
Die Frage ist, um was für ein Vermögen es sich handelt:
Eigentum
Betrieb
Auto
Sparguthaben, Wertpapiere usw.
Was möchten denn deine Eltern und wieviele Kinder sind vorhanden?
"Was möchten denn deine Eltern und wieviele Kinder sind vorhanden?"
Diese Frage verstehe ich nicht, denn ich möchte selber (zusammen mit meiner Frau) eins erstellen.
Zu vererben haben wir nichts besonderes. Nur das, was normal ist. (Etwas gespart, Auto, usw.)
Entschuldigung, hatte ich überlesen, dass es sich um dich selber handelt.
Also, der normale Hausrat geht auch ganz ohne Testament an den Ehepartner.
Wenn ihr keine Kinder habt, sind die jeweiligen Eltern und wenn die verstorben sind, die Geschwister erbberechtigt.
Wenn ihr also nur "normales" Erbe habt und keine Kinder, würde ich im Testament den anderen Ehepartner jeweils als Alleinerbe bestimmen, damit sind alle anderen Erbe schon automatisch auf ihren Pflichtteil begrenzt, wenn sie ihn dann fordern. Bei den Sparguthaben ist es sicherlich sinnvoll, daran zu denken, dem anderen eine Vollmacht über den Tod hinaus zu erteilen.
Das Problem liegt darin, dass wir zwar keine gemeinsamen Kinder haben, aber meine Frau 3 Kinder (21-30 Jahre) aus ersten Ehen hat. Sollte der Fall eintreten, dass meine Frau vor mir stirbt, könnten doch diese Kinder ihren Teil an unserem Ersparten einfordern. Das möchten wir verhindern und deshalb das Berl. Testament machen. Hätte ich vielleicht vorher schon genauer schreiben sollen.
Gruss Martin
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich vielleicht doch noch eine weitergehende Antwort bekommen könnte.
Gruss Martin
Also verhindern, dass sie ihren Pflichtteil einfordern, könnt ihr auch mit einem Berliner Testament nicht. Das Berliner Testament teilt auf in Vorerbe, Nacherbe und würde im vom dir geschildertem Fall für dich bedeuten, dass du fast nicht mehr frei über den Teil deiner Frau verfügen kannst (nur die Zinsen).
Der Effekt ist eigentlich beim BT: wenn du vorher forderst, bekommst du nur den Pflichtteil (Hälfte des normalen Erbes), wenn du nichts forderst, bekommst du als Belohnung nach dem Vorerben seinem Tod deinen ganzen Anteil.
Bei euch lauert noch eine andere Falle: Wenn ihr keine gemeinsamen Kinder habt und DU stirbst zuerst, sind deine Eltern und danach deine Geschwister und danach deren Kinder usw. Erben.
Bei eurer Konstellation wäre ein Besuch beim Notar (und wenn es sich um ein größeres Vermögen handelt) sicher sinnvoll, damit alle Problematiken besprochen werden können.
Ich glaube, da müssen wir uns doch mal genauer beraten lassen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruss Martin
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