Berliner Testament der Eltern - Pflichtteilsanspruch?

7. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Malomaus01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Berliner Testament der Eltern - Pflichtteilsanspruch?

Meine Mutter ist vor 2,5 Jahren gestorben und hatte eigenes Einkommen, ein eigenes Auto, ein Aktienpaket und diverse Sparverträge. Das Haus stand im Grundbuch auf meinen Vater. Die beiden hatten ein Berliner Testament.
Bislang haben weder ich noch meine Schwester etwas geerbt und ich würde gerne mein Pflichtteil einfordern. Dieses Betrifft doch lediglich den persönlichen Besitz meiner Mutter, richtig? Werden von diesem Betrag Beerdigungskosten etc. abgezogen? Mit meinem Vater habe ich mich überworfen, da er 3Monate nach dem Tod meiner Mutter eine jugosl. Lebensgefährtin genommen hat, unser Elternhaus verkauft hat und seit dem in Saus und Braus lebt.
Bitte kurze Info. Danke.

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"Marion"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Werden durch die Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die Abkömmlinge des erstversterbenden Ehegatten enterbt, können sie beim Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil aus dem Nachlaß des Erstversterbenden geltend machen. Bei der Ermittlung des Nachlaßwertes zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sind angemessene Beerdigungskosten abzusetzen. Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach allgemeiner Regel in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritte des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat; liegt der Erbfall bereits zweieinhalb Jahre zurück, muß also schnell gehandelt werden.

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