die Eltern einer Freundin haben ein Berliner Testament erstellt. Die Mutter starb, der Vater erbte. Im Testament ist noch abgeführt wer von den 3 Kindern was später erben soll. 2 Kinder haben vollen Erbanspruch, meine Freundin bekommt den Pflichtteil. Es handelt sich bei dem Erbe um 3 Häuser. Im Grundbuch sind die Häuser auf den Namen des Vaters eingetragen. Nun könnte meine Freundin doch das Pflichtteil der Mutter beanspruchen. Da die Häuser aber nicht auf deren Namen mit eingetragen sind, lohnt es sich das Pflichtteil der Mutter zu fordern.
danke
-----------------
"dina"
Berliner Testament- ein Elternteil verstorben
29. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 29. Mai 2003 | 16:02
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 4x hilfreich)
Berliner Testament- ein Elternteil verstorben
#1
Antwort vom 30. Mai 2003 | 12:50
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 7x hilfreich)
Einen Erb- oder Pflichtteilsanspruch hat immer nur ein Überlebender, die Mutter also nicht, weil sie gerade (vor)verstorben ist; besteht kein Erb- oder Pflichtteisanspruch der (vor)verstorbenen Mutter, kann die Tochter insoweit auch nichts geltend machen.
-- Editiert von dr.genius-devime am 30.05.2003 12:58:42
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.548
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten