Berliner Testament- ein Elternteil verstorben

29. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)
Berliner Testament- ein Elternteil verstorben

die Eltern einer Freundin haben ein Berliner Testament erstellt. Die Mutter starb, der Vater erbte. Im Testament ist noch abgeführt wer von den 3 Kindern was später erben soll. 2 Kinder haben vollen Erbanspruch, meine Freundin bekommt den Pflichtteil. Es handelt sich bei dem Erbe um 3 Häuser. Im Grundbuch sind die Häuser auf den Namen des Vaters eingetragen. Nun könnte meine Freundin doch das Pflichtteil der Mutter beanspruchen. Da die Häuser aber nicht auf deren Namen mit eingetragen sind, lohnt es sich das Pflichtteil der Mutter zu fordern.
danke

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"dina"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Einen Erb- oder Pflichtteilsanspruch hat immer nur ein Überlebender, die Mutter also nicht, weil sie gerade (vor)verstorben ist; besteht kein Erb- oder Pflichtteisanspruch der (vor)verstorbenen Mutter, kann die Tochter insoweit auch nichts geltend machen.

-- Editiert von dr.genius-devime am 30.05.2003 12:58:42

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