Hallo an alle Mitglieder,
ich hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten:
Die Eltern einer Freundin haben zu Lebzeiten ein Berliner Testament unterzeichnet.
Nun, nachdem die Mutter schon einige Zeit verstorben ist, möchte der Vater wieder heiraten und die zweite Frau soll in das Elternhaus einziehen.
Sollte nun der Vater sterben, hat die zweite Frau dann Ansprüche gegen meine Freundin?
Wäre super, wenn ihr mit dieser Frage schon etwas anfangen könntet und bedanke mich jetzt schon über eure Antworten
Gruß
Berliner Testament; erbt zweite Frau?
Einen Anspruch gegen deine Freundin hat die zweite Ehefrau sicher nicht.
Du meinst aber wahrscheinlich etwas anderes. Die zweite Ehefrau hat nach der Hochzeit Erbanprüche gegen ihren Mann, den vater Deiner Freundin. Je nach genauer Formulierung beschränken sich diese Ansprüche aber auf den Pflichtteil.
Danke für die fixe Antwort :-)
Da hab ich gleich nochmal eine Frage: Die Höhe des Pflichtteils errechnet sich nach dem Nachlass?
In dem Fall meiner Freundin geht es - wie gesagt - um das Haus.
Ob Barvermögen da ist, weiß ich jetzt nicht.
Den Pflichtteil müsste ja dann meine Freundin der zweiten Frau auszahlen. Sollte sie soviel Geld nicht haben, müsste sie das Haus verkaufen?
Eine weitere Frage hierzu ergibt sich noch: Kann der Vater mit einem neuen Testament das "Berliner Testament" (von ihm und seiner verstorbenen Frau unterzeichnet) ausser Kraft setzen?
Natürlich sieht das vorhandene Berliner Testament im Todesfall beider Elternteile meine Freundin als Alleinerbin vor...
Danke
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Ob der Vater das gemeinsame Testament ändern kann, hängt von der genauen Formulierung im Testament ab. In den meisten Fällen geht das jedoch nicht.
Und jetzt?
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