Berliner Testament; erbt zweite Frau?

2. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tina S.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Berliner Testament; erbt zweite Frau?

Hallo an alle Mitglieder,

ich hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten:

Die Eltern einer Freundin haben zu Lebzeiten ein Berliner Testament unterzeichnet.

Nun, nachdem die Mutter schon einige Zeit verstorben ist, möchte der Vater wieder heiraten und die zweite Frau soll in das Elternhaus einziehen.
Sollte nun der Vater sterben, hat die zweite Frau dann Ansprüche gegen meine Freundin?

Wäre super, wenn ihr mit dieser Frage schon etwas anfangen könntet und bedanke mich jetzt schon über eure Antworten

Gruß




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Einen Anspruch gegen deine Freundin hat die zweite Ehefrau sicher nicht.

Du meinst aber wahrscheinlich etwas anderes. Die zweite Ehefrau hat nach der Hochzeit Erbanprüche gegen ihren Mann, den vater Deiner Freundin. Je nach genauer Formulierung beschränken sich diese Ansprüche aber auf den Pflichtteil.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tina S.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die fixe Antwort :-)

Da hab ich gleich nochmal eine Frage: Die Höhe des Pflichtteils errechnet sich nach dem Nachlass?
In dem Fall meiner Freundin geht es - wie gesagt - um das Haus.
Ob Barvermögen da ist, weiß ich jetzt nicht.
Den Pflichtteil müsste ja dann meine Freundin der zweiten Frau auszahlen. Sollte sie soviel Geld nicht haben, müsste sie das Haus verkaufen?

Eine weitere Frage hierzu ergibt sich noch: Kann der Vater mit einem neuen Testament das "Berliner Testament" (von ihm und seiner verstorbenen Frau unterzeichnet) ausser Kraft setzen?
Natürlich sieht das vorhandene Berliner Testament im Todesfall beider Elternteile meine Freundin als Alleinerbin vor...

Danke

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Ob der Vater das gemeinsame Testament ändern kann, hängt von der genauen Formulierung im Testament ab. In den meisten Fällen geht das jedoch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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