Berliner Testament gefälscht / Pflichtteil ?

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
beautytoll
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Berliner Testament gefälscht / Pflichtteil ?

Hallo liebes Forum,
vor 2 1/2 Jahren starb meine Oma. Auf Ihren Namen lief ein Geschäft, und ein Haus. Das Geschäft wurde von meinem Opa geführt und Sie war als Eigentümer eingetragen. Nach Ihrem Tod wurde meiner Mutter ein Handschriftliches Testament vorgelegt, in dem stand das der gesamte Besitz an meinen Opa überschrieben werden sollte.
Dieses Testament wurde dann von meiner Mutter und 3 weiteren Geschwistern unterzeichnet, da dies ja der letzte Wille meiner Oma war.

Der Mütterliche Pflichtteil wurde von keinem der Geschwister verlangt, da es sich ja scheinbar um ein originales Testament handelte.

Vor ca. 3 Monaten erzählte mein Opa in einer " Weinlaune " meiner Mutter, dass das besagte Testament von Ihm geschrieben wurde und er die Unterschrift meiner Oma gefälscht habe.
Dies habe er getan um die Steuern + sonstige Kosten bei einer Umschreibung auf seinen Namen zu sparen. Das Datum des Testaments wurde vordatiert, da eine verstorbene ja kein Testament unterzeichnen kann.

Da meine Mutter eine Wohnung im elterlichen Haus bezieht, und finanziell nicht gut genug abgesichert ist für einen Anwalt und eine neue Wohnung, hat Sie angst die Fälschung des Testamentes anzuzeigen.

Wie wird der mütterliche Pflichtteil berechnet, wenn Haus und Geschäft auf meine Oma liefen? Muss meine Mutter mit einer Strafe rechnen, obwohl Sie nichts davon wusste?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
lg


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-- Editiert am 08.11.2010 19:14

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
beautytoll
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Welchen Sinn sollte das denn machen und wieso ist dabei niemand aufgefallen, dass es sich nicht um die Schrift der Mutter handelte?


Welchen Sinn das machen soll...ich vermute das keiner der 4 Geschwister Pflichtanteilansprüche erhebt. Ist soweit mir bekannt auch eine Klausel des Berliner Testaments.Aufgefallen ist es nicht weil er die Schrift aus einem Brief von Ihr sehr gut kopiert hat.

quote:
Das kann sich der Opa in dieser Bierlaune allerdings auch nur ausgedacht haben.


Ja hätte er tun können, da stimme ich dir voll und ganz zu...jedoch habe ich den Brief an dem er die Wörter und Buchstaben abgeschrieben hat. Auf den ersten Blick fällt dies kaum auf, aber nach genauerem Betrachten eben doch...

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#3
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
beautytoll
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Insoweit wäre es völlig unerheblich, welche Schrift der Opa verwendet hat, maßgeblich ist lediglich, dass das Testament von einem der Ehepartner handschriftlich verfasst wurde.


Ok soweit habe ich es verstanden, nur müssen nicht beide Ehepartner auf diesem Testament unterschreiben? Ich kann ja nicht einfach nach dem Tod meiner Frau ein Berliner Testament aufsetzen, und dann Ihre Unterschrift fälschen?! Er handelte ja schliesslich zu seinen Gunsten...Urkundenfälschung ist meines Wissens nach eine Straftat...

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#5
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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