Berliner Testament handschriftlich oder beim Notar?

19. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
frank027
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament handschriftlich oder beim Notar?

13:14 19.11.08
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Berliner-Testament hanschriftlich oder beim Notar?

Meine Fragen:

-wo und in welcher Form ist ein Berliner Testament sinnvoll aufgehoben ? gelten handschriftliche Testamente und dürfen diese zuhause beim Erblasser deponiert werden ?
Was passiert,wenn die Kinder zwar den Schlüssel für die Wohnung des Erlassers haben,aber keine Generalvollmacht ?

Danke frank027


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.. gelten handschriftliche Testamente ....

Ja.

.... und dürfen diese zuhause beim Erblasser deponiert werden ? ....

Ja.

.... Was passiert,wenn die Kinder zwar den Schlüssel für die Wohnung des Erlassers haben,aber keine Generalvollmacht ? ...

Was soll das mit dem Berliner Testament zu tun haben?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Beim privatschriftlichen Testament genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament mit der Hand schreibt und beide Ehegatten es unterzeichnen (möglicher Zusatz: Dies ist auch mein Wille) - Ort und Datum nicht vergessen.
Das Testament kann entweder zuhause aufbewahrt oder einem Dritten zur Aufbewahrung gegeben werden.
Alternativ kann es auch bei der Testamentsabteilung des Amtsgerichts (bzw. des Notariats in Baden-Württemberg) in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Hierfür fällt dann eine Gebühr an. Der Vorteil hierbei ist, dass das Testament praktisch nicht "verschwinden" kann.

Man kann das Testament auch notariell beurkunden lassen. Hierfür fallen zusätzlich Beurkundungsgebühren an, die sich nach dem Wert des Vermögens richten. Dieses Testament kommt von Amts wegen in die besondere amtliche Verwahrung. Wenn ein öffentliches Testament vorhanden ist, sparen übrigens später die Erben die Kosten für den Erbschein.


-- Editiert von Boudicca am 19.11.2008 18:31

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#2
 Von 
frank027
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

20:34 19.11.08

-Danke,das wollte ich wissen,habe angenommen,dass für Berliner Testamente ev.besondere Aufbewahrungsrichtlinien gelten

Gruss frank027

--

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

@frank
Weißt du überhaupt was ein "Berliner Testament" ist?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frank027
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament

gruss frank027

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

Also weisst du, dass ein "Berliner Testament" ein "normales" Testament ist, in dem lediglich eine bestimmte Erbfolge festgelegt ist.

Wäre es nicht naheliegend, unter dem Begriff "Testament" bei wikipedia nachzulesen?

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 403x hilfreich)

Wenn ich einmal meine unmaßgebliche Meinung äußern darf:
Ich halte die Testamentsform des "Berliner Testaments" für unpraktisch weil, wenn einer der beiden stirbt, der andere auf immer und ewig daran gebunden ist. Mag sein, daß dies auch die Absicht ist. Aber alles, was man in diesem "gemeinsamen Testament" niederschreibt, dann man auch auf 2 Blättern, also getrennt, niederschreiben. :grins: Warum? weil das Leben auch nichts Statisches ist! :dance:

-- Editiert von Pachlus am 03.12.2008 21:05

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#7
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.... Ich halte die Testamentsform des "Berliner Testaments" für unpraktisch ...

Das sehen die Erben auf Ableben des Längstlebenden ggf. anders.

.... Mag sein, daß dies auch die Absicht ist. ....

Von dieser Absicht sollte man ausgehen können, sofern die Testierer Sinn und Zweck eines Berliner Testaments begriffen haben.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Das Berliner Testament kann durchaus sinnvoll sein, es kann aber auch völlig unsinnig sein. Das gilt es in jedem Einzelfall zu prüfen.

Was ist, wenn der Überlebende wieder heiratet ?
Was ist, wenn der Überlebende das Vermögen verschleudert?
Was ist, wenn der Schlusserbe aus welchen Gründen auch immer doch nicht mehr (alleine) bedacht werden soll?

Darüber hinaus ist ein Berliner Testament auch häufig steuerlicher Unsinn, zumindest, wenn man (etwa durch Immobilien) über die Freibeträge kommt.

Dann muss zuerst der Überlebende Erbschaftssteuer zahlen. Und wenn dieser dann stirbt, zahlt der Schlusserbe auf das gleiche Vermögen nochmal Erbschaftssteuer.


Bei einem Berlinder Testament ist es meines Erachtens völlig unumgänglich, sich bei einem Anwalt vorher beraten zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.... Bei einem Berlinder Testament ist es meines Erachtens völlig unumgänglich, sich bei einem Anwalt vorher beraten zu lassen. ...

Falls das Testament ohnehin notariell beurkundet werden soll, sollte man gleich zu einem Notar gehen.

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