Berliner Testament mit Strafklausel

10. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Smileyy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament mit Strafklausel

Hallo, ich möchte gerne mit meinem Mann ein Berliner Testament verfassen.
Ich, geschieden und 2 Kinder aus erster Ehe, wieder verheiratet, ich habe ein Haus und stehe alleine im Grundbuch. Beide Kinder volljährig und leben selbstständig.
Mein Mann, 1 Kind, Erwachsen und lebt selbstständig. Wir haben keinen Ehevertrag, deshalb würde meinem Mann nach meinem Tode die Hälfte des Hauses zustehen. Ich selbst möchte nicht dass er, falls ich vor ihm versterben sollte, das Haus verkaufen muss, um den Erbanteil auszahlen zu können. Meine Frage ist, muss im Testament der Sohn meines Mannes benannt werden? Und wie ist es dann wenn mein Mann versterben sollte, erbt dann sein Sohn auch Anteilig?
Ich möchte dass mein Mann im Haus wohnen bleibt bis zu seinem Ableben, und danach meine Kinder das Haus bekommen. Wäre super lieb wenn ich von euch einen Rat und Tip bekommen kann. Vielen lieben Dank


-- Editiert von User am 10. Juli 2023 09:48

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46651 Beiträge, 16541x hilfreich)

Zitat (von Smileyy):
Ich möchte dass mein Mann im Haus wohnen bleibt bis zu seinem Ableben, und danach meine Kinder das Haus bekommen. Wäre super lieb wenn ich von euch einen Rat und Tip bekommen kann


Die Gestaltung eines Testamentes mit diesem Ergebnis ist möglich. Dazu gibt es verschiedene Varianten.

Die einfachste wäre, den Ehemann als Vorerben und die eigenen Kinder als Nacherben einzusetzen.

Jedoch empfehle ich dringend, in so einem Fall ein notarielles Testament u verfassen, damit es auch Rechtssicherheit formuliert ist.

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