Hallo, A und B sind verheiratet (Zugewinngemeinschaft) und haben die Kinder C, D und E.
Das gemeinsame Vermögen beträgt 300.000 Euro.
A und B haben das Berliner Testament, welches sie gegenseitig zu Alleinerben einsetzt. die Kinder werden in gleichen TEilen als Schlusserben eingesetzt. Es ist keine Strafklausel vorhanden, welches das Kind enterbt, welches vorher den PFlichtteil einfordert.
Nun stirbt A und C klagt seinen Pflichtteil ein. Dieser beträgt 1/12 (ca. 8,3%), also ca. 25.000 Euro.
D und E erben erst mal nichts.
Nun stirbt auch B. Wir nehmen das Vermögen mit 275.000 Euro (also 300.000-25.000 Euro) an.
Was erben nun C, D und E?
Erben nun C, D, E jeweils 1/3 (ca. 91.000) oder erbt C nun "nur" die 1/3 vom halben Vermögen, also ca. 45.000 Euro und D und E den Rest? (je ca. 115000)?
Vielen Dank!
Berliner Testament ohne Strafklausel
18. September 2020
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Frage vom 18. September 2020 | 21:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament ohne Strafklausel
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. September 2020 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Nun stirbt A und C klagt seinen Pflichtteil ein. Dieser beträgt 1/12 (ca. 8,3%), also ca. 25.000 Euro.
1/12 des Vermögens von A sind nur 12.500€, vorausgesetzt, das Vermögen ist zwischen A und B genau gleich verteilt. Das wäre aber ungewöhnlich.
Zitat:Erben nun C, D, E jeweils 1/3 (ca. 91.000)
So ist es, bzw. 1/3 von 287.500€ = 95.833€
Das ist natürlich für D und E unfair. Wenn D und E das vermeiden wollen, müssen sie nach dem Tod von A ebenfalls den Pflichtteil fordern. Sollten sie gleichzeitig den Willen haben, B finanziell nicht zu belasten, so können sie die Auszahlung des Pflichtteils bis zum Tod von B stunden.
#2
Antwort vom 19. September 2020 | 15:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat:1/12 des Vermögens von A sind nur 12.500€
Ja, danke. Da war ein Denkfehler von mir. Natürlich gehört B ja 150.000, somit geht es "nur" um das Erbe von 150.000 von B.
Zitat:das Vermögen ist zwischen A und B genau gleich verteilt. Das wäre aber ungewöhnlich.
Das Hauptvermögen besteht aus einer Immobilie. Mir gehts auch mehr um das Verständnis der ganzen Sache, und da hast du mir geholfen!
Zitat:so können sie die Auszahlung des Pflichtteils bis zum Tod von B stunden.
Guter Tipp, Dankeschön!!
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#3
Antwort vom 20. September 2020 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:so können sie die Auszahlung des Pflichtteils bis zum Tod von B stunden.
D und E sollten darüber mit B einen schriftlichen Vertrag abschließen, nicht dass es später heißt, der Anspruch sei verjährt.
Falls es dazu kommen sollte, dass das Haus für die Bezahlung von Pflegeaufwendungen verwertet werden muss, dann wäre dieser Betrag übrigens vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.
-- Editiert von hh am 20.09.2020 12:04
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