Berliner Testament - trotzdem Forderung Pflichtanteil

16. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)
Berliner Testament - trotzdem Forderung Pflichtanteil

Ein Mann lebt in zweiter Ehe. Jeder der Ehepartner hat 2 leibliche Kinder mit in die Ehe gebracht. Es gibt ein Berliner Testament, nachdem zunächst der überlebende Ehepartner alles erbt und nach seinen Ableben dann erst die 2+2 Kinder.
Besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil auch direkt nach dem Tod des ersten Ehepartners einzufordern?
Wie würde sich dieser berechnen? Z. B. Ehefrau 50% und die 2 leiblichen Kinder des Mannes je 25% oder würden hier bei der Berechnung des Pflichtteils bereits auch die beider Kinder der Ehefrau mit herangezogen, die aber keinerlei Blutsverwandte mit dem Mann sind?
Gibt es Fristen zu beachten, innerhalb derer man seinen Pflichtteil geltend machen muß?



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"Antea"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Hanibal, Du bist ja schneller als der Schall :-)
Beträgt die Frist 6 Wochen?
Stimmt mein Rechenbeispiel?
Wie bzw. wer ermittelt eigentlich das vorhandene Vermögen?
Danke

-- Editiert von Antea am 16.04.2008 12:52:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Beträgt die Frist 6 Wochen?

Nein. Drei Jahre (§ 2332 BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Stimmt mein Rechenbeispiel?

Nein, Du hast mit den gesetzlichen Erbteilen gerechnet. Der Pflichtteil beträgt nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind nur der Ehegatte und die leiblichen Kinder.

Wie bzw. wer ermittelt eigentlich das vorhandene Vermögen?

Die Betroffenen und zwar im Zweifel durch die Beauftragung von Gutachtern. Es gibt jedenfalls keine dafür zuständige behörde.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was ist der Sinn eines Berliner Testamentes sollte man zuerst fragen.
Ehepartner wollen zuerst, dass der überlebende alles bekommt und danach die Kinder ihren normalen Erbteil.
Um zu verhindern, dass die Kinder schon beim ersten Tod ihren "normalen" Anteil fordern, wird die Klausel "fordert ein Kind seinen Erbteil, so erhält es nur einen Pflichteil wie auch beim Tod des Überlebenden (naja, so in der Art...) aufgenommen. Damit versucht man also, die Vernunft vor die Gier zu stellen, verhindern kann man aber nicht, das ein Erbe aus akuter Geldnot oder wegen angeheirateter Sippschaft sein Geld sofort sehen will.
Bei Patchworkfamilien ist vielleicht ein Testament von jedem einzelnen Ehepartner sinnvoller. Man kann seinen Ehepartner als Vorerben einsetzen und seine eigenen Kinder als Nacherben.
Es ist möglich, eine Vermögensübersicht zu erstellen (Vermögen besteht derzeit aus Immobilie, Bausparvertrag usw...).

Ganz sicher könnte man auch gehen, indem ein Erbvertrag mit allen Beteiligten geschlossen wird, indem jeder erfährt, was er wann erbt.

Insgesamt lohnt sich aber diese ganze Überlegung nur, wenn ein nennenswertes Vermögen vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo HH, Du bist ja einer der ganz fleißigen hier. also beträgt der pflichtteil nur die hälfe des gesetzlichen Anteils. Danke für die Antwort.

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"Antea"

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#7
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Genau, Sika, es geht um angeheirate Sippschaft, die ja dann mit dem Vermögen machen kann, was sie will und zum Schluß bleibt halt nichts mehr zum Verteilen übrig. Wenn ich 3 Jahre Zeit habe, kann ich mir die Sache ja nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
Ist ein gutes Forum hier.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wieso 3 Jahre Zeit? Diese Frist bezieht sich nur auf dem Moment Tod bis Anfordern.
Hier bezieht sich das doch auf die Erstellung eines Testamentes jetzt und nicht irgendwann innerhalb der nächsten 3 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Wenn es soweit sein sollte, habe ich vermutlich nicht die Nerven, hier im Forum Erkundigungen einzuholen.
Habe nur so ein ungutes Gefühl, daß meine Stiefmutter, zu der das Verhältnis nicht gerade überaus herzlich ist, die leiblichen Kinder später leer ausgehen lassen könnte...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

In so einem Fall würde ich aber nicht die 3 Jahre nach dem Tod des Vaters abwarten sondern sofort meinen Pflichtteil anfordern.

Bei Patchworkfamilien ist ein Berliner Testament nicht zu empfehlen, da wird immer einer aus der Reihe tanzen und sein Geld sofort sehen wollen.

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