Berliner Testament und Immobilienverkauf

21. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Carstensen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und Immobilienverkauf

Liebes Forum,
meine Eltern haben sich durch das Berliner Testament gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt. Sie hatten während ihrer Ehe eine Gütertrennung vereinbart.
Sowohl mein Vater als auch meine Mutter besaßen je eigene Immobilien.
Nun ist meine Mutter gestorben. Mein Vater hat als Vorerbe ihre Immobilien geerbt.
Wir sind 4 Kinder. Wir wissen, dass mein Vater die Immobilie meiner verstorbenen Mutter nicht verkaufen darf.
Wie sieht es aber mit seinem eigenen Immobilien aus? Darf er diese verkaufen - oder hat er sich durch das Berliner Testament dazu verpflichtet, diese nach seinem Tod an uns Kinder zu vererben?
Danke für Eure Ratschläge

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Die Erbfolge kann nicht mehr geändert werden, aber er kann mit seinem Vermögen tun und lassen was er möchte.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.11.2010 19:50:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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