Berliner Testament und Stiefkinder als Schlusserben

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mia Marie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und Stiefkinder als Schlusserben

Hallo zusammen, ich hab mir schon einige Beiträge hier im Forum angesehen, bin aber leider nicht fündig geworden.

Folgende Situation: Frau A und Herr B sind in einer Zugewinngemeinschaft verheiratet, jeder hat bereits ein Kind aus erster Ehe, keines von beiden hat jemals im gemeinsamen Haushalt AB gelebt. Es gibt ein Berliner Testament in dem Kind A und B zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt sind. Mann B stirbt vor knapp 10 Jahren, Frau A vor 2 Monaten. Zum Nachlass gehört ein gemeinschaftlich während der Ehe erworbenes Haus, da ist die Sache klar. Die Erbmasse des Erstverstorbenen Herrn B bestand letzten Endes aus der halben Immobilie. Guthaben (Girokonto etc.) und Verbindlichkeiten (hälftige Restschuld der Immobilienfinanzierung) haben sich in etwa gegenseitig aufgehoben, mehr Vermögen gab es nicht.

Wie verhält es sich aber mit Vermögen/ Anschaffungen (Geldanlagen, Auto, Möbel o.ä.) die von Frau A nach dem Tod des Herrn B aufgebaut bzw. erworben wurde? Wird dies zu gleichen Teilen beiden Schlusserben zugeschrieben oder u.U. nur dem leiblichen Kind A der zuletzt verstorbenen? Oder ist das mglw. aufgrund der Zugewinngemeinschaft auch über den Tod eines Partners hinaus schon ausgeschlossen?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wird dies zu gleichen Teilen beiden Schlusserben zugeschrieben


So ist es.

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