Berliner Testament und Wohnrecht eines Enterbten

18. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Herbert111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und Wohnrecht eines Enterbten

Hallo, angenommen folgender Fall:
Ehepaar macht Berliner Testament,
setzt sich gegenseitig als Alleinerbe ein,
Enkel soll nach deren Ableben deren Alleinerbe sein,
Tochter soll Pflichtteil erhalten,
Sohn dann wörtlich "erhält Wohnrecht auf Lebenszeit" in benannten Einfamilienhaus.
Vater stirbt, Mutter wird Alleinerbe und wohnt auch dort alleine weiter.
Nach 8 Monaten zieht Sohn in den Keller ein.
Mutter stirbt, Sohn bleibt wohnen.
Es gibt keine andere schriftliche Abmachung über das Wohnrecht, das auch nicht näher beschrieben ist.
Im Nachlassverfahren wird nun angeführt, der Erbe lege den Einzug seines Vaters weit nach dem Tode dessen Vaters als Inanspruchnahme des Wohnrechts aus, was den Wert des Nachlasses schmälern würde.
Die Tochter dagegen sieht das Wohnrecht erst nach dem Tod der Mutter gegeben, das als Berliner Testament ja erst dann wirksam wird. Vielmehr könnte sie die Wohnrechtsbehauptungen vor dem Versterben der Mutter als Schenkungen geltend machen.
Frage in diesem angenommenen Fall:
Im Testament steht lediglich: "Unser Sohn erhält Wohnrecht auf Lebenszeit (Haus benannt)"
Ist es rechtlich begründbar, dass trotz Berliner Testaments der vorzeitige Einzug des Sohnes vor dem Tode der Mutter der Tochter das Pflichtteil durch Anrechenbarkeit und Wertminderung angerechnet werden kann?
Falls ja - würde das nicht gegen den Sinn des Berliner Testamentes verstossen?
Also Einzug des Sohnes/Vaters des Erben vor dem Tod der Mutter - Schenkung oder Minderung der Erbmasse?
Danke für Euere Antworten.
LG
Herbert111





-- Editiert von Herbert111 am 20.06.2020 20:55

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