Berliner Testament und darüber hinaus

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wikinger49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und darüber hinaus

Als nicht mehr ganz so junges Ehepaar denken wir, es könnte nicht schaden, auch rein rechtlich über den Tellerrand des Lebens rauszugucken.

Mit einem Standard Berliner-Testament möchten wir uns im Fall unseres Ablebens gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist das klar.

Gleichzeitig möchten wir aber auch testamentarisch verfügen, was nach unser beider Tod mit der Erbmasse geschehen soll. Insbesondere möchten wir bestimmen, dass unser kleines Einfamilienhaus an eines unserer vier Kinder übergehen soll mit der Maßsgabe, dass seine drei Geschwister fair ausbezahlt werden müssen.

Unsere -mehrteilige- Frage:

Können/müssen/sollten wir das alles in einem offiziellen Dokument formulieren? Wenn ja: Alles, wie im Berliner T. handschriftlich?

Oder werden das zwei Dokumente, eines, nämlich das Berlner T. handschriftlich, das zweite "gedruckt"? Und dann per Notar?

Oder wie oder was?

Gibt es für den zweiten Teil auch Vorlagen zum download?

Was müssen wir sonst beachten?


Für Hinweise und Ratschläge danken wir im voraus.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat:
Mit einem Standard Berliner-Testament möchten wir uns im Fall unseres Ablebens gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist das klar.


Das ist erstmal "nur" ein normales gemeinschaftliches Testament, kein Berliner Testament.

Zitat:
Gleichzeitig möchten wir aber auch testamentarisch verfügen, was nach unser beider Tod mit der Erbmasse geschehen soll.



Zusammen damit wird es erst ein Berliner Testament.

Zitat:
Können/müssen/sollten wir das alles in einem offiziellen Dokument formulieren? Wenn ja: Alles, wie im Berliner T. handschriftlich?

Oder werden das zwei Dokumente, eines, nämlich das Berlner T. handschriftlich, das zweite "gedruckt"? Und dann per Notar?


Gehen Sie direkt zu einem Notar und lassen sich beraten. Das ist zum einen am Ende billiger, als die Variante selber handschriftlich zu verfügen und zum anderen können Sie dann sicher sein, dass das was Sie wollen auch rechtlich umsetzbar ist. Alles andere kann am Ende teuer werden und riesigen Streit hervorrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Rechtlich umsetzbar ist der letzte Wille so wie gewünscht.

Auch ich würde den Gang zum Notar empfehlen. Das kostet zwar zunächst Gebühren, erspart dann aber die Beantragung eines Erbscheines. Die Gebühren heben sich dadurch etwa auf.

Gerade absolute Laien verwenden erbrechtliche Begriffe häufig falsch und stiften damit für die Erben Verwirrung und ggf. auch Streit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen