Als nicht mehr ganz so junges Ehepaar denken wir, es könnte nicht schaden, auch rein rechtlich über den Tellerrand des Lebens rauszugucken.
Mit einem Standard Berliner-Testament möchten wir uns im Fall unseres Ablebens gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist das klar.
Gleichzeitig möchten wir aber auch testamentarisch verfügen, was nach unser beider Tod mit der Erbmasse geschehen soll. Insbesondere möchten wir bestimmen, dass unser kleines Einfamilienhaus an eines unserer vier Kinder übergehen soll mit der Maßsgabe, dass seine drei Geschwister fair ausbezahlt werden müssen.
Unsere -mehrteilige- Frage:
Können/müssen/sollten wir das alles in einem offiziellen Dokument formulieren? Wenn ja: Alles, wie im Berliner T. handschriftlich?
Oder werden das zwei Dokumente, eines, nämlich das Berlner T. handschriftlich, das zweite "gedruckt"? Und dann per Notar?
Oder wie oder was?
Gibt es für den zweiten Teil auch Vorlagen zum download?
Was müssen wir sonst beachten?
Für Hinweise und Ratschläge danken wir im voraus.
Berliner Testament und darüber hinaus
17. September 2018
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Frage vom 17. September 2018 | 23:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und darüber hinaus
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. September 2018 | 07:35
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitat:Mit einem Standard Berliner-Testament möchten wir uns im Fall unseres Ablebens gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist das klar.
Das ist erstmal "nur" ein normales gemeinschaftliches Testament, kein Berliner Testament.
Zitat:Gleichzeitig möchten wir aber auch testamentarisch verfügen, was nach unser beider Tod mit der Erbmasse geschehen soll.
Zusammen damit wird es erst ein Berliner Testament.
Zitat:Können/müssen/sollten wir das alles in einem offiziellen Dokument formulieren? Wenn ja: Alles, wie im Berliner T. handschriftlich?
Oder werden das zwei Dokumente, eines, nämlich das Berlner T. handschriftlich, das zweite "gedruckt"? Und dann per Notar?
Gehen Sie direkt zu einem Notar und lassen sich beraten. Das ist zum einen am Ende billiger, als die Variante selber handschriftlich zu verfügen und zum anderen können Sie dann sicher sein, dass das was Sie wollen auch rechtlich umsetzbar ist. Alles andere kann am Ende teuer werden und riesigen Streit hervorrufen.
#2
Antwort vom 18. September 2018 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
Rechtlich umsetzbar ist der letzte Wille so wie gewünscht.
Auch ich würde den Gang zum Notar empfehlen. Das kostet zwar zunächst Gebühren, erspart dann aber die Beantragung eines Erbscheines. Die Gebühren heben sich dadurch etwa auf.
Gerade absolute Laien verwenden erbrechtliche Begriffe häufig falsch und stiften damit für die Erben Verwirrung und ggf. auch Streit.
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