Berliner Testament und nachträgliches Vermächtnis

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
PaulX123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Berliner Testament und nachträgliches Vermächtnis

Mein bester Freund braucht Hilfe. Die Eltern meines Freundes hatten ein Berliner Testament. Die Mutter verstarb im Jahre 2008. Beide Elternteile setzten sich als Alleinerbe ein. Schlußerbe und Universalerbe sollte das einzigste Kind sein (mein Freund). Der Schlußerbe verzichtete 2008 auf den Pflichtteil, da es in diesem Testament diese Klausel gab, falls er den Pflichtanteil jetzt im Erbjahr 2008 wolle, später alles verliere.
Es gab zum Tode der Mutter, eine notarielle Vermögensaufstellung Barvermögen 300.000 Euro und Schmuck usw. Sozusagen ein Istzustand. In diesem Testament gibt es keinen Hinweis, daß dieses Vermögen und Gegenstände daraus an andere Personen gehen soll.

Im Jahr 2012 gibt es eine notarielle Testamentsänderung. Mein Freund soll weiterhin Universalerbe sein, allerdings soll nun Schmuck, Gold und Bargeld an zwei weitere Personen gehen, die im Berliner Testament überhaupt nicht vorkommen, und nie der Wille der verstorbenen Mutter waren. Mein Freund und seine Mutter standen sich sehr nah. Das Verhältnis zum Vater war immer angespannt.

Der Vater starb nun im August 2019. Aus dem damaligen Istzustand 300.000 Euro sind nur noch 80.000 Euro vorhanden. (Geld wurde zu Lebzeiten des Vaters an 2 Einrichtungen gespendet). Von den 80.000 Euro soll er nun 40.000 Euro erhalten.

Das man Geld verschenken kann, oder der alte Herr ins Spielcasino gehen kann ist klar. Aber warum konnte der Notar das Berliner Testament abändern. Beide glaubten wir, daß der Vater sich an den Willen der Mutter halten soll/muss...quasi über den Tod hinaus. Der Notar nimmt sogar Bezug auf das gemeinsame gültige Testament von 2007. Nun kommen zusätzliche Erben die Geld wünschen.

Ist das tatsächlich rechtens ?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8608 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat:
Aber warum konnte der Notar das Berliner Testament abändern.

Gibt es eine Klausel im gemeinschaftlichen Testament, dass das Testament auch nach dem Tod des Erststerbenden abgeändert werden kann?

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PaulX123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

@cruncc1
Danke für deine Rückmeldung. Habe einmal schnell per WhatsApp nachgefragt.
Es gibt keine Klausel. Beide setzen sich gegenseitig als Erbe ein. Am Schluss soll das einzigste Kind erben. Dies ist handschriftlich und in sehr wenigen Worten erklärt.
Ärgerlich ist auch, dass mein Freund kein einziges Schmückstück erben soll. Er wollte diese Teile in seiner Familie behalten, auch aus emotionalen Gründen.

Seltsam ist auch, dass der Notar das Testament von 2007 erwähnt. Und die neue Beurkundung Testament nennt.
Beim Erbfall 2008, Tod der Mutter, wurde das gemeinschaftliche Testament als gültig anerkannt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Es gibt auch keine weitere Erben, die genannten Gegenstände wurde als Vermächtnis ausgesetzt.
Dein Freund geht also zum Nachlassgericht, beantragt den Erbschein und stellt den Antrag, das letzte Testament zu prüfen.
Begründung:
Der Vater hätte nach dem Tod der Mutter nicht mehr abweichend verfügen dürfen.

Signatur:

Lukas 7,23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PaulX123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke dir für deinen wertvollen Hinweis, werde es so weiter geben.

0x Hilfreiche Antwort

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