Hallo
Testament aus 1998:
Beide Eheleute setzten sich gegenseitig als Erber ein. Danach die beiden leiblichen Kinder ( Namentlich erwähnt )
Vater verstorben 1999
Mutter will zu lebzeiten Haus an ein leibliches Kind verschenken.
Brüder sind sich einig ( Betrag X )
MUTTER HAT aus erster Ehe noch ein Kind.
Was muss man bei diesem Kind beachten zu Lebzeiten der Mutter und nach ihrem Tod bezüglich des Pflichtanteiles
Danke
Berliner Testament und pflichtanteil
16. Juni 2023
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Frage vom 16. Juni 2023 | 12:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament und pflichtanteil
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#1
Antwort vom 16. Juni 2023 | 12:57
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatWas muss man bei diesem Kind beachten zu Lebzeiten der Mutter und nach ihrem Tod bezüglich des Pflichtanteiles :
Man muss gar nichts beachten.
Zu Lebzeiten der Mutter hat das Kind aus erster Ehe keine Ansprüche.
Ob das Kind nach dem Tod der Mutter einen Anspruch hat, kann man heute noch nicht sagen. Es kommt darauf an, wie lange die Schenkung her ist und ob sich der Schenker ggf. den Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehalten hat.
#2
Antwort vom 16. Juni 2023 | 13:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
Das bedeutet was meine Mutter zu lebzeiten mit dem Haus macht ist ihre Sache.
Angenommen sie verstirbt nach 6 Jahren dann bekommt er ja sein Pflichtanteil vom Wert des Hauses?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Juni 2023 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32395 Beiträge, 17071x hilfreich)
Angenommen sie verstirbt nach 6 Jahren dann bekommt er ja sein Pflichtanteil vom Wert des Hauses? Ja - dieser beträgt dann noch 6, 67 % (40 % des Pflichtteils von 1/6).
#4
Antwort vom 16. Juni 2023 | 14:46
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatDas bedeutet was meine Mutter zu lebzeiten mit dem Haus macht ist ihre Sache. :
Richtig.
Zitat:Angenommen sie verstirbt nach 6 Jahren dann bekommt er ja sein Pflichtanteil vom Wert des Hauses?
Das Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier 1/6) am gesamten Nachlass der Mutter zum Todeszeitpunkt.
Bzgl. der Schenkung hat das leibliche Kind ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
#5
Antwort vom 16. Juni 2023 | 14:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier 1/6) am gesamten Nachlass der Mutter zum Todeszeitpunkt. :
Da sie ja das Haus zu lebzeiten verschenkt entsteht ja kein Nachlass.
Das bedeutet das das Kind aus erster Ehe keinen Anspruch geltend machen kann bei dem beschenkten?
#6
Antwort vom 16. Juni 2023 | 15:20
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatDa sie ja das Haus zu lebzeiten verschenkt entsteht ja kein Nachlass. :
Selbstverständlich hat die Mutter im Fall des Todes einen Nachlass. Das ist das Vermögen (oder Schulden), das beim Tod vorhanden ist.
Zitat:Das bedeutet das das Kind aus erster Ehe keinen Anspruch geltend machen kann bei dem beschenkten?
Was verstehst du an den bisherigen Antworten nicht?
Ob das Kind Ansprüche bzgl. der Schenkung geltend machen kann, kann man heute noch nicht sagen.
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