Berliner Testament ungültig aufgrund älterem Erbvertrag?

26. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
meht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament ungültig aufgrund älterem Erbvertrag?

Guten Morgen,
ich hätte gerne Meinungen gehört zu folgendem Sachverhalt:

EHEMANN und EHEFRAU schließen ein Berliner Testament (notariell hinterlegt), in dem sie sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen.
Der Überlebende vererbt den Nachlaß an alle (Stief)Kinder der beiden (es existieren keine gemeinsamen Kinder, beide haben aus vorheriger Ehe leibliche Kinder).
Alle Verfügungen von Todes wegen erfolgen wechselbezüglich.

EHEFRAU verstirbt, das Testament wird eröffnet und EHEMANN als Alleinerbe benannt.

15 Monate später verstirbt auch EHEMANN, das Testament wird erneut eröffnet, zusätzlich auch ein Ehe- und Erbvertrag, den er mit seiner (verstorbenen) ersten Ehefrau lange vor dem Berliner Testament geschlossen hatte. Dieses bindet ihn, als seine Erben nur deren leibliche Kinder einzusetzen.

Dieser Vertrag war den leiblichen Kindern von EHEFRAU und EHEFRAU nicht bekannt, er war in Aktenlage beim Amtsgericht vorhanden von der Eröffnung nach dem Tod der ersten Ehefrau von EHEMANN.

Nun fechten die leiblichen Kinder von EHEMANN das Berliner Testament an und stellen einen Erbscheinantrag als Alleinerbe unter Verweis auf die Bindung, dass EHEMANN nur an seine leiblichen Kinder vererben darf (laut Berliner Testament wären auch seine Stiefkinder als Erben eingesetzt worden).

Und jetzt kommen meine Fragen:
An der Bindung von EHEMANN aus dem früheren Erbvertrag dürfte kein Zweifel bestehen, er darf nur seine leiblichen Kinder als Erben einsetzen.
Dadurch ist das Berliner Testament ungültig (wie von seinen Kindern im Erbscheinsantrag beantragt).

Wie verhält sich diese Ungültigkeit in Bezug auf EHEFRAU? Auch für Sie ist es aufgrund der Wechselbezüglichkeit komplett ungültig, oder?
Wie gehen die leiblichen Kinder von EHEFRAU jetzt vor?
Muss das Testament angefochten werden (geht das überhaupt noch, weil ja die Frist von 12 Monaten abgelaufen ist, oder läuft diese Frist erst ab Bekanntwerden des 1. Erbvertrages).
Oder muss nur ein Erbschein beantragt werden (EHEFRAU hatte kein Testament, also greift die gesetzliche Erbfolge)?
Wie ist auf den Erbscheinantrag der leiblichen Kinder von EHEMANN zu reagieren? Widerspruch, laufen lassen, ...?

Vielen Dank!


-- Editiert von User am 26. Juni 2023 08:38

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