Hallo,
Ehepartner haben ein Berliner Testament abgeschlossen. Der erste Partner ist verstorben. Von den Kindern machen alle bis auf einen ihren Pflichtteilsanspruch geltent. Wenn der zweite Elternteil ebenfalls verstirbt, bezieht sich der zweite Pflichtteil derjenigen die schon einmal ihre Pflichtteile bekommen hatten dann auf das Gesamtvermögen des zweiten Elternteils oder kann hiervon noch der nicht in Anpruch genommene Pflichtteil des einen Kindes abgezogen werden?
Berliner Testament-zweiter verstorbener Ehegatte
8. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2003 | 13:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament-zweiter verstorbener Ehegatte
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten