Hallo hat jemand auch schon mal so etwas in der Art gehabt?
Kinderloses Ehepaar macht 1972 ein Berliner Testament.Sie geben sich gegenseitig als Erben an und zum Schluss soll die Cousine vom Ehemann alles erben.Ehemann verstirbt 1993,Ehefrau lässt das Testament
öffnen.2007 verstirbt auch die Cousine vom Ehemann kinderlos und sie war auch die letzte Verwandte vom Ehemann.Die Ehefrau macht 2010 ein neues notarielles Testament,weil sie denkt, dass sie jetzt neu testieren kann, da ja alle bedachten vom Berliner Testament verstorben sind.Sie setzt eine Alleinerbin ein und einen Vermächtnisnehmer ( ihr Neffe,dieser lebt im Ausland und ist auch ihr letzter Verwandte),er ist auch damit einverstanden,da er auch schon älter ist und nicht mehr nach Deutschland kommen kann.Die Ehefrau ist jetzt verstorben und das Testament wurde eröffnet und soweit war auch alles in Ordnung,nur jetzt zweifelt das Grundbuchamt ob die Ehefrau überhaupt befugt war ein neues Testament zu machen und verlangt jetzt einen Erbschein.
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Berliner Testament/Ehegatte und Erbin verstorben
Bei Vererbung von Immobilien muß für die Grundbuchberichtigung grundsätzlich ein
Erbschein vorgelegt werden.
Wenn die bedachte Cousine verstorben ist, kann es sein,
dass nunmehr deren Eltern, bzw. deren Abkömmlinge
Erben sind.
Aber das müßte wohl ein Fachanwalt für Erbrecht ergründen.
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Hallo,danke für ihre Antwort,die Cousine war damals,als sie verstarb ca.85 Jahre alt,deren Eltern leben nicht mehr.Sie hatte auch keine Kinder.Deshalb hatte die Ehefrau ja ein neues Testament gemacht,da es keine Verwandte
mehr gibt von der Cousine und dem Ehemann.Sie selbst hat ja nur noch ihren Neffen im Ausland ,der ist ja auch als Vermächtnisnehmer im neuen Testament bedacht.Ansonsten hatte sie auch keine Verwandten mehr.
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quote:
Bei Vererbung von Immobilien muß für die Grundbuchberichtigung grundsätzlich ein Erbschein vorgelegt werden.
Das ist falsch. Wenn die Sachlage eindeutig ist, dann reicht auch beim Grundbuchamt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
quote:
Wenn die bedachte Cousine verstorben ist, kann es sein,
dass nunmehr deren Eltern, bzw. deren Abkömmlinge
Erben sind.
Das ist zwar theoretisch denkbar, jedoch wäre so eine Auslegung ungewöhnlich.
quote:
nur jetzt zweifelt das Grundbuchamt ob die Ehefrau überhaupt befugt war ein neues Testament zu machen und verlangt jetzt einen Erbschein.
Die Befugnis, ein neues Testament erstellen zu dürfen, kann in so einem Fall durchaus geprüft werden. Insbesondere ist für das Grundbuchamt möglicherweise nicht klar, dass die Cousine bereits vorverstorben ist und selbst keine weiteren Angehörigen hinterlassen hat.
Möglicherweise reicht hier die Bitte an das Grundbuchamt, die Nachlassakten hinzuzuziehen. Wenn das Grundbuchamt partout einen Erbschein haben möchte, dann kann man entweder gegen das Grundbuchamt klagen oder eben einen Erbschein beantragen.
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